USA planen strenge Auflagen für Kohlekraftwerke

Klimarat empfiehlt CCS

Neue Meiler dürften nach den EPA-Standards nur noch mit der sogenannten CCS-Technologie gebaut werden. Dabei wird das Kohlendioxid aus dem Rauchgas abgeschieden und in unterirdische Hohlräume gepresst. Der CO2-Ausstoß der Kraftwerke wird durch das CCS-Verfahren sogar erhöht. Trotzdem ist die Technologie für den UNO-Klimarat IPCC ein Mittel zum Klimaschutz, solange es gelingt, das Kohlendioxid von der Atmosphäre abgeschlossen unter der Erde zu lagern.

Gegen die EPA-Pläne kann die Öffentlichkeit nun zwei Monate lang Einwände geltend machen. Endgültig veröffentlicht werden könnten die Grenzwerte im Herbst 2014. Industrievertreter deuteten in US-Medien allerdings bereits Klagen gegen die neuen Vorschriften an. Nach ihrer Argumentation könnten Kraftwerksbetreiber nach dem Clean Air Act nicht zur Nutzung des CCS-Verfahrens gezwungen werden, weil es noch nicht ausreichend erprobt und unzumutbar teuer sei.

Die amerikanischen CO2-Grenzwerte haben für die deutsche Klimaschutzdiskussion eine Signalwirkung. In Europa soll eigentlich der Handel mit Emissionszertifikaten Anreize setzen, in CO2-arme Technologien wie Gaskraftwerke und nicht in Kohlekraftwerke zu investieren.

Der Zertifikatepreis ist allerdings seit Jahren sehr niedrig, selbst vorsichtige Korrekturmaßnahmen werden im Europäischen Rat seit Monaten unter anderem von Deutschland blockiert. Der Anteil der Braunkohleverstromung war deshalb im vergangenen Jahr so hoch wie zuletzt 2004.

Situation in Deutschland

Umweltverbände fordern seit langem auch für Deutschland zusätzlich ähnliche Regeln, wie sie die EPA für die USA plant. Der NABU will neue Kohlekraftwerke nur mit CCS-Technologie zulassen, der BUND und die DUH fordern einen kompletten Neubaustopp für Kohlemeiler. Sie befürchten durch das Verpressen von CO2 in den Untergrund negative Umweltfolgen wie die Versalzung von Grundwasser.

„Wir können es uns aus Klimaschutzgründen nicht mehr leisten, neue Kohlekraftwerke zu bauen“, sagt Jürgen Quentin von der DUH. Ein Verbot neuer Kohlekraftwerke wird in Deutschland allerdings durch das Europarecht erschwert. Nach der Industrieemissionsrichtlinie darf die Genehmigung von Kraftwerken nicht wegen Emissionen untersagt werden, die unter den Emissionshandel fallen.

Die DUH hält eine Änderung des deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzes trotzdem für möglich. Sie begründet die nationale Gesetzgebungskompetenz mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union.

Die Grünen wollen neue Kohlekraftwerke nicht durch nationale CO2-Grenzwerte verhindern, sondern durch vorgeschriebene Mindestwirkungsgrade. Dieser Wert beschreibt die Effizienz eines Kraftwerks, er gibt an, wie viel der in einem Brennstoff enthaltenen Energie in Strom umgewandelt wird.

Neue Kohlekraftwerke kommen lediglich auf einen Wirkungsgrad von etwa 45 Prozent. Den von den Grünen geforderten Mindestwert von 58 Prozent erreichen nur Gaskraftwerke. Durch einen niedrigeren Mindestwirkungsgrad für Bestandsanlagen wollen die Grünen schrittweise sogar besonders alte Kraftwerke vom Markt drängen.
->Quelle: nachhaltigkeitsrat.de