Energieeinsparverordnung novelliert – DENEFF positiv – BSW kritisch

Bundesregierung verabschiedet neue Energieeinsparverordnung

Die Bundesregierung hat am 16.10.2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Novelle leistet hierzu einen bedeutsamen Beitrag.

Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.

Mit der Novellierung der EnEV werden ein Beschluss der Bundesregierung zur Energiewende im Gebäudebereich sowie die europäische Gebäuderichtlinie vollständig umgesetzt. Der Bundesrat hatte am 11.10.2013 der Vorlage der Bundesregierung weitgehend zugestimmt. Auf Wunsch des Bundesrates werden zusätzlich Effizienzklassen für Gebäude in Energieausweisen und Immobilienanzeigen eingeführt, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt weiter zu verbessern. Zudem sollen auf Verlangen des Bundesrates ab dem Jahr 2015 so genannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht, wie modernere, der gefragten Heizleistung entsprechend anpassen) nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Ausgenommen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Betroffenen, insbesondere in der Bauwirtschaft, erhalten ausreichend Zeit, um sich auf die neuen Vorgaben der EnEV einzustellen. Sie treten im Wesentlichen erst sechs Monate nach der Verkündung, das heißt voraussichtlich im Frühsommer 2014 in Kraft.

DENEFF: Neue Baustandards helfen energiesparendes Wohnen erschwinglich zu machen.

Befürchtungen, höhere Standards würden die Bau- und damit Mietkosten unverhältnismäßig steigern, kann die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. nicht nachvollziehen.

Zum einen folgen die Anforderungen einem gesetzlich festgelegten Wirtschaftlichkeitsprinzip. Zum anderen haben die Erfahrungen seit den ersten energetischen Wärmeschutzanforderungen in der Folge der Ölkrisen der 70er Jahre gezeigt, dass höhere Standards die Kosten durch steigende Nachfrage nach Effizienzprodukten sogar haben sinken lassen. Beispielsweise sanken die Kosten für Fenster zwischen 1970 und 2000, während ihr Wärmeschutz deutlich anstieg (siehe Tabelle). Ähnliche Effekte sind auch bei Baustoffen für die Gebäudehülle und Heizungstechnik zu beobachten.
Tabelle: Kostenentwicklung von Fenstern 1970 bis 2000 (Jakob & Madlener 2004): Durch gestiegene Nachfrage sankt der Preis von Fenstern inflationsbereinigt um über 25% Prozent bei gleichzeitig besserem Wärmeschutz (geringerer U-Wert).

BSW kritisch

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft: „Ernst gemeinder Verbraucher und Klimaschutz sieht anders aus. Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen. Diese Minireform sieht weder Nachrüstpflichten noch verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand vor. Der Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern wird immer dramatischer. Der Stichtag für die Sanierungspflicht alter Heizungen ist eine Farce: 1.10.1978! Seit Jahren wurde dieser Stichtag nicht angepasst, erneut eine Riesenchance für mehr Klimaschutz verpasst. Selbst 30 Jahre alte Energieschleudern müssen nicht ausgetauscht werden. Nur etwa ein Viertel der rund 18 Millionen Heizungen mit Feuerungstechnik in Deutschland entsprechen dem Stand der Technik.

Heizkosten machen heute mit durchschnittlich mehr als 1.000 Euro im Jahr mehr als ein Drittel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts aus*. Durch Einsatz Erneuerbarer Energien in Kombination mit moderner Heiztechnik ließen sich die Heizkosten in den meisten Haushalten mehr als halbieren. Wir appellieren an die Politik, die Energiewende endlich auch im Wärmesektor einzuleiten und dies zu einem zentralen Punkt der Koalitionsverhandlungen zu machen.“

* zur Berechnung der Energiekosten:
Monatliche Energiekosten im Drei-Personen-Musterhaushalt im Jahr 2012. Rund drei Viertel der Energiekosten entfallen auf Heizung und Auto, ein Viertel auf Strom (Berechnung der Agentur für Erneuerbare Energien, BMWi Stand: 01/2013, Quellen: bsw.li/GTzKS6) – bmwi.de;  deneff.org