Einspeisevergütung sinkt erneut

1,4 Prozent weniger – Homann: „Zubau von PV-Anlagen geht weiter zurück“

Die Vergütungssätze für PV-Anlagen sinken vom 01.11.2013 bis zum 01.01.2014 jeweils zum Monatsersten um 1,4 Prozen, wie die Bundesnetzagentur bekannt gab. „Inzwischen ist deutlich erkennbar, dass sich der monatliche Zubau von Photovoltaik-Anlagen verstetigt“, sagte Netzagentur-Präsident Homann.

„Zudem bewegen sich die jährlichen Zubauzahlen zunehmend auf den gesetzlich festgelegten Zubaukorridor von 2.500 MW bis 3.500 MW zu. Mit einer Überschreitung von diesmal lediglich 559 MW ist hier ein starker Rückgang zu verzeichnen. Bei der letztmaligen Berechnung der Vergütungssätze für die Monate August bis Oktober 2013 wurde der Korridor noch um knapp 1.500 MW überschritten.“

2,5-3,5-GW-Korridor bestimmt Bewegung der Vergütung

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Für die jeweilige Degressionsberechnung bilden stets die zurückliegenden zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate Oktober 2012 bis September 2013. Die Annäherung des Zubaus neuer PV-Anlagen an den Zubaukorridor ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die zubaustarken Monate Juli, August und September des vergangenen Jahres nun nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einfließen.
->Quelle: bundesnetzagentur.de