Gabriel nennt Details zur EEG-Novelle

Managementprämie soll gestrichen werden

Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird es eine Ausschreibungsrunde geben, die als Pilotvorhaben für die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen ab spätestens 2017 für alle Erneuerbaren gedacht ist. Gabriel will dieses Modell unmittelbar nach der EEG-Novelle in einer Verordnung konkretisieren, wie es in dem beschlossenen Kabinettsentwurf heißt. Im Pilotvorhaben sollen 400 Megawatt Photovoltaik-Leistung pro Jahr ausgeschrieben werden. „Damit wird die gesamte Förderung von Freiflächen auf Ausschreibungen umgestellt“, heißt es in Gabriels Papier. Die damit gebauten Anlagen sollen auf den angestrebten Zubau von 2,5 Gigawatt angerechnet werden.

Mit der EEG-Novelle soll die verpflichtende Direktvermarktung gelten, bei der die Marktprämie die Einspeisevergütung ersetzt, ab Inkrafttreten des neuen EEG für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt aufwärts, ab 2016 für Anlagen ab 250 Kilowatt und ab 2017 für Anlagen ab 100 Kilowatt aufwärts. Die Managementprämie will Gabriel streichen. Die Vermarktungskosten sollen stattdessen in die Vergütungen eingepreist werden. Für Photovoltaik sollen sie den Plänen zufolge bei 0,4 Cent je Kilowattstunde liegen.

Novelle soll am 1.August in Kraft treten

Der Vertrauensschutz für Investoren wird so spezifiziert, dass für Betreiber, die ihre Anlagen nach dem 1. August in Betrieb nehmen, die neuen Regelungen gelten würden. Bereits das geltende EEG habe vorgesehen, dass die Förderbedingungen in 2014 evaluiert würden. Damit sei frühzeitig bekannt gewesen, dass sich die Rechtslage ändern könne. Für genehmigungsbedürftige Anlagen gelte der Vertrauensschutz bis Ende des Jahres, wenn sie vor dem 22. Januar genehmigt worden sind.

Der Zeitplan sieht vor, dass die Bundesregierung die EEG Novelle am 9. April im Kabinett beschließt. Am 23. Mai soll sie im Bundesrat beraten werden, im Bundestag im Mai und Juni. Im Budestag soll sie am 26./27. Juni, im Bundesrat am 11. Juli beschlossen werden. Am 1. August soll sie in Kraft treten.

Hohe Kosten für Wind-Offshore-Strom

Interessant ist, dass in dem Entwurf die Stromerzeugungskosten eines neuen Steinkohle- oder Gaskraftwerks mit 7 bis 11 Cent pro Kilowattstunde geschätzt werden. Dabei spezifiziert der Entwurf nicht, welche CO2-Zertifikatspreise der Berechnung zugrunde gelegt sind und wie hoch die externen Kosten sind. Das macht augenscheinlich, wie konkurrenzfähig erneuerbare Energien bereits sind. Dass die Vergütung für Neuanlagen aus erneuerbaren Energien im Mittel bei 17 Cent pro Kilowattstunde liegen sollen, liegt an den noch hohen Kosten für Wind-Offshore-Strom. Nach dem Szenario erzeugen die Anlagen, die in 2015 gebaut werden, drei Terawattstunden Strom pro Jahr, der mit 19 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden soll.
-> Quelle: www.pv-magazine.de