BMWi informiert: Die EEG-Reform

Entwürfe noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt

Bei den Entwürfen handelt es sich um Entwürfe des BMWi, die noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sind.

  • Der Entwurf zum EEG enthält noch nicht die beabsichtigten Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung; diese werden im Fortgang der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission in dem Entwurf nachgetragen.
  • Außerdem ist noch keine inhaltliche Regelung zur Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage enthalten; diese Regelung wird nachgetragen und den Ländern und Verbänden zu einem späteren Zeitpunkt zur Stellungnahme übermittelt.
  • Weiterhin wird zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie noch geprüft, in den Gesetzentwurf eine Regelung zur Behandlung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in naturschutzrechtlich festgelegten Schutzgebieten aufzunehmen.
  • Auch wird geprüft, in den Gesetzentwurf eine international-privatrechtliche Regelung zur besseren Finanzierbarkeit von Windenergieanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone aufzunehmen.
  • Schließlich wurde zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie noch keine Einigung zu den Regelungen für den Biomassebereich erzielt.

Die Länder und Verbände sind eingeladen, auch zu diesen Punkten Stellung zu nehmen.

Bei der Novelle geht es insbesondere darum, den weiteren Kostenanstieg spürbar zu bremsen, die Kosten gerechter zu verteilen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu steuern und die Marktintegration der erneuerbaren Energien voranzutreiben.

Folgt: Den Kostenanstieg spürbar bremsen und die Kosten gerechter verteilen