BMWi informiert: Die EEG-Reform

EEG-Novelle: BMWi stellt Stellungnahmen der Verbände ins Netz

Bis zum 12.03.2014 konnten Bundesländer und Verbände ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf der EEG-Novelle und der Anlagenregisterverordnung abgeben. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung sei auf sehr großes Interesse gestoßen, teilt das BMWi in einer Presse-Information mit: viele Verbände und alle Länder hätten Stellung zu den beiden Entwürfen des Ministeriums genommen. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und bilden die Grundlage für die weiteren Beratungen innerhalb der Bundesregierung, bis die beiden Entwürfe am 08.04.2014 im Kabinett beschlossen werden. Das BMWi setze auf Transparenz, so die Mitteilung weiter, „und stellt die Stellungnahmen auf der Internetseite zum Download bereit“. Solarify dokumentiert.

Die Information des BMWi im Wortlaut

„Die schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist eine der Hauptaufgaben der neuen Bundesregierung. Die Reform soll den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent und planvoll vorantreiben, und gleichzeitig Bezahlbarkeit sowie Versorgungssicherheit für die Bürger und die Wirtschaft sicherstellen.

Das EEG muss nicht deshalb reformiert werden, weil es gescheitert wäre – sondern weil es so erfolgreich war. Es hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und sie von einer Nischenexistenz zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung mit einem Anteil von 25 Prozent werden lassen. Für den weiteren erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien – auf einen Anteil von 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025 und von 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 – muss das EEG nun jedoch überarbeitet werden.

Dazu hat das Bundeskabinett am 22.01.2014 die von Bundesminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte einer grundlegenden EEG-Reform beschlossen. Im Februar wurde die Abstimmung eines Gesetzentwurfs im Ressortkreis eingeleitet. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Am 04.03.2014 startete die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts sowie zum Entwurf einer Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas. Länder und betroffene Verbände waren eingeladen, ihre Stellungnahmen bis zum 12.03.2014, 15 Uhr elektronisch einzureichen. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stieß auf großes Interesse; die eingereichten Stellungnahmen können hier heruntergeladen werden.
Folgt: Entwürfe noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt