Speichergas im EEG-Entwurf zu wenig beachtet

P2G wird wesentlich zur Energiewende beitragen

P2G ausschließlich als Stromspeicher zu qualifizieren bzw. aufgrund der gesetzlichen Regelungen anderweitige Nutzungen zu behindern, führt zwangsläufig zu Fehlannahmen. P2G wird zukünftig einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen und kostengünstigen Umsetzung der Energiewende leisten, da P2G die technische Möglichkeit eröffnet, nicht direkt in das Stromnetz integrierbaren Strom aus erneuerbaren Energien in energiewirtschaftlich relevanten Größen volkswirtschaftlich anderweitig nutzbar zu machen. P2G ermöglicht somit nicht nur die Speicherung von erneuerbarem Strom im Erdgasnetz, sondern auch die Nutzung der erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich und in der Wärmeversorgung.

Die Europäische Kommission sieht hierfür bereits im Entwurf zur Neuregelung der EU-Richtlinie 2009/28/EG vom 17.10.2012 eine Regelung zur Berechnung der Biokraftstoffquote vor, die den Beitrag von erneuerbaren flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen nicht biologischer Herkunft mit dem Vierfachen ihres Energiegehalts bewertet. Zusätzlich wäre ebenfalls eine unmittelbare Nutzung des erzeugten Wasserstoffs in der Industrie möglich. Um die Vorteile von P2G zu erschließen, ist es jedoch unbedingt erforderlich, geeignete regulatorische Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der P2G-Projekte zu schaffen.

Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht bis zum Jahr 2020 in den Bereichen Wärme und Kraftstoffe eine Reduzierung der Emissionen um ca. 93 Mio. t CO2; (Wärme) und ca. 29 Mio. t CO2 (Kraftstoffe) gegenüber 2008 vor. Auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien entfallen in diesen Sektoren für den genannten Zeitraum ~ 18 Mio. t CO2 im Wärme- und 8 Mio. t CO2 im Kraftstoffbereich. Bis zum Jahr 2050 sollen die CO2-Emissionen auch in diesen Sektoren weiter gesenkt werden. Hier liegt nach Auffassung von performing energy (PE) eine erhebliche Chance für sowohl für P2G, als auch für Power to Heat (P2H).

folgt: P2G in der Mobilität nutzen