Speichergas im EEG-Entwurf zu wenig beachtet

Entwicklung verschiedener Nutzungspfade ermöglichen – Kostenentwicklung der Energiewende dämpfen

Der rechtliche Rahmen für P2G ist so zu fassen, dass die Entwicklung verschiedener Nutzungspfade ermöglicht wird. Insbesondere müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Integration der beiden Energiesektoren Strom und Mobilität befördern. Geeignete Regulierungen für die Markteinführung von P2G sichern nicht nur den Erfolg der Energiewende, sondern sie unterstützen die deutsche Industrie bei dem Bemühen sich einen Marktvorsprung in diesem Bereich zu sichern. Gleichzeitig trägt P2G dazu bei, die Kostenentwicklung der Energiewende zu dämpfen.

Bei Beibehaltung des gegenwärtigen Rechtsrahmens werden die erheblichen Chancen, die durch eine breite Markteinführung in relevanten Größenordnungen erzielbar wären, zur Senkung der Kosten für die Energiewende aber auch für die industrielle Marktentwicklung nicht genutzt werden können. Wir sehen aus diesem Grunde vor allem in den nachfolgenden bestehenden Regelungen unbedingt Handlungsbedarf:

Vorschläge

  1. Die derzeitige Befreiung von Letztverbraucherabgaben ausschließlich für den Nutzungspfad „Rückverstromung“ stehen der generelle Integration von Power-to-Gas in das Energiesystem und die Erschließung weiterer Nutzungspfade wie Mobilität, Industrie und Wärmeversorgung entgegen. Wobei gerade die Nutzbarmachung der systemübergreifenden Lösung Power-to-Gas die Vorteile dieser Technologie erst heben kann. Die Einstufung von Power-to-Gas als „Letztverbraucher“ und damit die Belastung des Strombezuges mit den entsprechenden Abgaben und Umlagen verhindert einen kostendeckenden laufenden Betrieb und damit die praxisnahe Erprobung und Markteinführung dieser innovativen Technologie. Eine Befreiung der Letztverbraucherabgaben in der gegenwärtigen Form bewirkt somit keinerlei Marktanreiz für diese Technologie, da eine Rückverstromung wirtschaftlich erst am Ende in der Kette möglicher Nutzungsformen steht und ein näherliegender und wirtschaftlich effizienterer Einsatz in anderen Energiesektoren wie Mobilität und Wärme durch die derzeitigen Regelungen eher verhindert, als gefördert wird.
  2. Die derzeitige EEG-Systematik (§12 EEG, „Härtefallregelung“) gibt keine Seite 5 von 9 Anreize, überschüssigen Strom aus erneuerbaren Quellen zu speichern bzw. in den Energieträger Wasserstoff umzuwandeln. Dieser Ansatz ist volkswirtschaftlich nicht vertretbar und bedarf daher einer dringenden Änderung. Power-to-Gas Anlagen können hier eine für die Windkraftanlagen wirtschaftlich zumutbare Lösung darstellen, um die Härtefallregelung schriftweise in den nächsten Jahren abzuschaffen.

Bei der Novellierung des EEG besteht die Chance, durch die entsprechende Berücksichtigung von Power-to-Gas, die gesamte Energieinfrastruktur Deutschlands zu flexibilisieren und mit einer umweltfreundlichen Verkehrs- und Industriepolitik zu kombinieren. Diese Chance sollte jetzt benutzt werden, um Deutschland für die Zukunft optimal aufzustellen und deren technologische Führerschaft zu verstärken.

->Quelle und detaillierte Vorschläge zum Referentenentwurf: Performing Energy – Stellungnahme zum EEG; performing-energy.de