EEG-Novelle verfassungswidrig?

Belastung von Eigenstrom könnte gegen Grundgesetz verstoßen

Die Grünen haben beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags ein Gutachten anfertigen lassen, das laut Spiegel zum Ergebnis kommt, die geplante Belastung des Eigenverbrauchs verstoße gegen das Grundgesetz. Der Umweltausschuss des Bundesrats fordert eine deutliche Anhebung der Bagatellgrenze sowie eine geringere Belastung beim Eigenverbrauch von Erneuerbaren. Das berichtet das pv magazine.

Die geplante Änderung des Eigenstromprivilegs verstößt demnach gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Dies ergebe sich aus den unterschiedlichen Belastungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen beim Eigenverbrauch. Die Begründung für die Ungleichbehandlung wird in dem Gutachten als „lückenhaft“ angesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse hierbei nachbessern. „Die Große Koalition muss noch gewaltig nacharbeiten, wenn sie damit nicht vor Gericht auf die Nase fallen will“, sagte Grünen-Energieexperte Oliver Krischer dem Nachrichtenmagazin.

Ziel des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts“ (18/1304) ist es, „die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen“.
An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) sollen alle Stromverbraucher „in adäquater Weise“ beteiligt werden. Daher sieht der Entwurf eine „ausgewogene“ Regelung für eigenerzeugten und selbst verbrauchten Strom vor.
Ab dem 01.08.2014 soll der Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms in den meisten Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage finanziell belastet werden. Das entspricht derzeit rund 3,1 Cent je Kilowattstunde. Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben, aus dem Bergbau und dem verarbeitenden Gewerbe sollen hingegen lediglich 15 Prozent der EEG-Umlage abführen (rd. 0,94 Cent je kWh), auch wenn sie ihren Strom in der Regel aus fossilen Kohle- oder Gaskraftwerken beziehen.
Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BSW-Solar mehr als zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen sein. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp sollen befreit bleiben. Diese machten im letzten Jahr jedoch lediglich knapp ein Fünftel der neu installierten PV-Leistung aus.

Bereits mehrfache verfassungsrechtliche Bedenken von mehreren Seiten

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatten bereits die EEG-Novelle auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft. In einem Rechtsgutachten zeigte die Berliner Rechtsanwältin Margarete von Oppen dabei verschiedene Aspekte auf, wonach die geplante Belastung des Eigenverbrauchs verfassungsrechtlich bedenklich ist. Es sei unter anderem ein „unverhältnismäßiger Eingriff“ in die Handlungsfreiheit und verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Erst in der vergangenen Woche veröffentlichte der Solarenergie-Förderverein (SFV) ebenfalls ein Gutachten und meldete verfassungsrechtliche Bedenken an.

Der Umweltausschuss des Bundesrats soll inseiner letzten Sitzung gefordert haben, dass die Bagatellgrenze für den Eigenverbrauch bei PPV-Anlagen auf 100 kW angehoben wird. Dies berichtet das Photovoltaikforum-Magazin. Zudem werde die Angleichung der Belastung gefordert. Es sollte nur eine Belastung von 15 Prozent der EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch anfallen. Dutzende Änderungsanträge seien dabei von den Bundesländern eingereicht worden.
->Quelle: pv-magazine.de; photovoltaikforum.com; solarify.eu