EU-Klimaziel untersucht

Öko-Institut untersuchte im BMUB-Auftrag Verteilungsschlüssel für EU-Klimaziel

Das Öko-Institut e. V. untersuchte im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, wie ein EU-Klimaziel für den Zeitraum 2020 bis 2030 auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden könnte. Das Öko-Institut entwickelte dazu unterschiedliche Verteilungsschlüssel zur Aufteilung der notwendigen Emissionsminderungen auf die 28 EU-Mitgliedstaaten in den Wirtschaftssektoren, die nicht vom EU-Emissionshandelssystem erfasst werden.

Zentrales Ergebnis sind die verschiedenen daraus resultierenden nationalen Ziele für die einzelnen Mitgliedstaaten. Das Papier untersucht außerdem die Vor- und Nachteile der einzelnen Ansätze im Kontext der bisherigen Fortschritte bei der Erreichung des aktuellen Klimaziels für 2020 und der erforderlichen Treibhausgasminderungen bis 2050.

Insgesamt wurden fünf Ansätze untersucht, denen unterschiedliche Argumentationslinien zugrunde liegen und die verschiedene Ergebnisse bedingen. Ein kosteneffizienter Ansatz führt etwa dazu, dass europaweit die volkswirtschaftlichen Kosten minimiert werden, ohne jedoch Verteilungsaspekte zu berücksichtigen. Ein Ansatz, der ausschließlich auf dem Bruttoinlandsprodukt basiert, führt hingegen zu höheren Zielen für reichere Mitgliedstaaten, welche eine höhere Kapazität für Investitionen in den Klimaschutz besitzen. Anstatt sich auf wirtschaftliche Indikatoren zu stützen, basiert der Ansatz der langfristigen Konvergenz auf EU-weit gleichen Pro-Kopf-Emissionen im Jahr 2050. Dieser besonders innovative Ansatz führt zu Emissionsminderungszielen für 2030, die in Betracht ziehen, wie klimafreundlich ein Land bereits heute wirtschaftet.

Das Papier dient als Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Festlegung des Klima- und Energierahmens der EU für den Zeitraum 2020 bis 2030. Im Januar 2014 legte die Europäische Kommission dazu ein Vorschlagspaket vor. Im März 2014 beschloss der Europäische Rat, dass die Mitgliedstaaten auf dieser Basis spätestens bis Oktober 2014 zu einem umfassenden Beschluss kommen sollen. Dafür müssen noch verschiedenen Fragen geklärt werden, insbesondere auch die Aufteilung der Klimaziele in den nicht vom ETS erfassten Sektoren auf die Mitgliedstaaten.
->Quelle: oeko.de; bmub.bund.de;