Umweltstatistikgesetz geändert

Bundesregierung will Berichtspflichten über Treibhausgasemissionen erfüllen

Das Bundeskabinett hat am 28.05.2014  das vom Bundesumweltministerium vorgelegte „Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG)“ beschlossen. Mit der Gesetzesänderung schafft die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen, um ihre Berichtspflichten zu Treibhausgasemissionen zu erfüllen, die sich aus der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll ergeben.

Denn Deutschland hat sich verpflichtet, jährlich über die Emission von Treibhausgasen zu berichten. Dieses bezieht sich einerseits auf die einzelnen Treibhausgase, andererseits auf die Gesamtheit aller Treibhausgase.  Die einzelnen Substanzen sind dabei über ihr Treibhauspotenzial (Global Warming Potentials – GWP) normierbar.

Die 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Dezember 2012 in Durban hatte die Richtlinie zur Berichterstattung der Industriestaaten (Annex I-Staaten) geändert und u.a. neue Berichtspflichten zu zwei besonders klimaschädlichen Treibhausgasen – Perfluordekalin und Stickstofftrifluorid – beschlossen. Um über die jährlichen Emissionen dieser Stoffe berichten zu können, musste das Umweltstatistikgesetz geändert werden.
->Quelle: bmub.bund.de