EEG-Anhörung im Bundestag: scharfe Kritik

Bundesregierung soll Bundesrat folgen

Vor einer „Gefährdung der Energiewende“ durch die EEG-Novelle warnte Björn Klusmann von der juwi AG, die erneuerbare Energieerzeugungsanlagen baut. Es gebe keinen ausreichenden Vertrauensschutz für Investitionen. Bestehende unterschiedliche Vermarktungswege bedeuten laut Klusmann erhebliche Risiken für Bestandsanlagen – Übergangsfristen von einem bis drei Monaten gäben den nötigen Vertrauensschutz. Die Bundesregierung möge den Empfehlungen des Bundesrats folgen. Wichtig sei, dass an der Stichtagsregelung festgehalten werde: Das Einreichen von Unterlage als Voraussetzung, dann Inbetriebnahme bis Jahresende – das Risiko behördlicher Bearbeitung liege dabei ohnehin beim Antragssteller, denn sechsstellige Investitionen seien bereits vor Antragstellung nötig. Fernsteuerbarkeit sei aber erst nachweisbar nach Inbetriebnahme. Dies erschwere Finanzierungen erheblich, da keine Bank so weit ins Risiko gehe.

Die ARGE Netz, ein Zusammenschluss von norddeutschen Stromanbietern, glaubt nicht, dass die maßgeblichen Ziele des Gesetzesvorschlages erreicht werden. Teilweise würden die Ziele „überraschenderweise sogar konterkariert“. Ihr Sprecher Martin Grundmann verlangte ebenfalls längere Übergangsfristen für die Windenergie. Man müsse Kostensenkungspotenziale durch mehr Vermarktungsmöglichkeiten erschließen; er bat um folgende Änderungen: 1. Anteilige Vermarktung von Anlagen erlauben (flexibel)! 2. zusätzliche Vermarktungsnachweise seien sinnvoll, wenn keine komplizierten Herkunftsnachweise gefordert würden. Speicher sollten Vermarktungsmöglichkeiten bekommen. Grundmann zweifelte, ob der atmendes Deckel „jetzt schon von PV auf Wind übertragbar“ sei:. „Wir brauchen ein Jahr länger für den Übergang, vor allem im Blick auf Planung und Finanzierung.

[note Ziel der EEG-Novelle ist es, die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien konsequent und planvoll fortzuführen. Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. „Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen“, formuliert die Regierung. Der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen soll begrenzt werden. So soll die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land nur um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden. Die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 steigen. Die Steigerung der Erzeugung von Solarstrom (Photovoltaik) soll 2.500 Megawatt pro Jahr nicht überschreiten, und der Zuwachs an installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse auch zwecks Erhaltung der biologischen Vielfalt auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden.] (hib/HLE und eigene Aufzeichnungen)
->Quelle(n): Gerhard Hofmann (eigene Aufzeichnungen); bundestag.de/hib;