EEG-Anhörung 3. Teil

Wirtschaft (teilweise) zufrieden mit Ausgleichsregelung

Wirtschaftsverbände und Industrie haben die von der Koalition geplanten Änderungen aus der Besonderen Ausgleichsregelung für die Entlastungen von Unternehmen von der Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) begrüßt, zugleich aber Änderungen gefordert. Dritter Teil der öffentlichen Anhörung des Bundestagsusschusses für Wirtschaft und Energie am 02.06.2014 zur EEG-Novelle.

In der Anhörung begrüßten die Verbände der energieintensiven Industrien in Deutschland (Baustoffe, Glas, Chemie, Papier, Metall und Stahl) in ihrer Stellungnahme die wenn auch eingeschränkte Fortführung der Ausgleichsregelung. Dies sei nicht nur aus Gründen des Vertrauens- und Investitionsschutzes notwendig. Bedenken, es gebe eine Flucht in die Eigenversorgung mit Strom, wurden zurückgewiesen. Die Nutzung ökologisch und energiewirtschaftlich sinnvoller Technologien zur Eigenversorgung leiste einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Stromversorgung am Industriestandort Deutschland. Genannt wurden zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die Nutzung von Wärmesenken und von Restgasen. Durch die Neuregelung drohe Unternehmen mit einem hohen Strombedarf eine Mehrbelastung mit einem sechsstelligen Euro-Betrag. Der Verband deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA) begrüßte, dass jetzt Rechtssicherheit für die energieintensive Industrie geschaffen werde und verlangte die Aufhebung der Diskriminierung von neu gegründeten Unternehmen. Neue energieintensive Unternehmen könnten erst im dritten Geschäftsjahr einen Antrag in der Besonderen Ausgleichsregelung stellen.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erklärte in seiner Stellungnahme, er unterstützte die Zielrichtung der Energiewende, solange in jeder Phase der Umsetzung die Versorgungssicherheit auf hohem Niveau erhalten bleibe und das Preisniveau für Strom nicht noch mehr zu einer Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft werde. Die Pläne der Regierung würden diesen Anforderungen nur teilweise gerecht, klagte die Organisation, die ebenfalls „deutliche Markteintrittsbarrieren“ für neue energieintensive Unternehmen kritisierte. Die geplante Belastung der Eigenerzeugung von Strom mit EEG-Umlage ist nach Ansicht des DIHK „grundsätzlich nicht zielführend“. Der Bundesverband der Deutschen Industrie kritisierte, „durch die EEG-Reform wird die Industrie insgesamt stärker belastet und leistet damit einen größeren Beitrag zur Energiewende, was weiterhin mit erheblichen Einbußen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit einhergeht.“ Die stromintensive Industrie befinde sich bereits in einem „Gefährdungsszenario“. Insgesamt bewertete BDI-Vertreter Markus Kerber die Reform als „Energiekostenanstiegsgesetz“.

Dagegen erklärte Professor Uwe Leprich (Institut für ZukunftsEnergieSysteme), die Industrie profitiere von kontinuierlich sinkenden Preisen an der Strombörse. Der Großhandelspreis sei seit Ende 2008 um die Hälfte gefallen. „Der vorliegende Gesetzentwurf erhält die Privilegierung der Industrie mindestens aufrecht.“ Eine Entlastung der Verbraucher gebe es dadurch nicht. Leprich empfahl, die Industrieprivilegien an die Durchführung von Effizienzmaßnahmen zu knüpfen.
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