EEG-Anhörung – die fünfte – jetzt Umweltausschuss

Experten kritisieren geplante EEG-Reform: Regierung verfehlt EE- und Klimaziele

Nach Ansicht von Experten wird die Bundesregierung sowohl ihre Ausbauziele im Bereich der Erneuerbaren Energien (EE) als auch ihre nationalen Klimaziele verfehlen, wenn sie die EEG-Reform (18/1304) wie geplant umsetzt. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit warnten sie am 04.06.2014 nicht nur vor einer Verlangsamung des EE-Ausbaus, sondern auch vor negativen Effekten durch die Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung sowie eines Ausschreibungsverfahrens bei der finanziellen EE-Förderung.

Ziel der Gesetzesnovelle ist es laut Bundesregierung, die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien „konsequent und planvoll“ fortzuführen. Dafür soll der EE-Anteil an der deutschen Stromversorgung stetig erhöht werden. Bis 2025 soll ihr Anteil auf 40 bis 45 Prozent, bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Im Jahr 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Zugleich will die Regierung die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für die Verbraucher begrenzen.

Nach Ansicht von Hermann Falk vom Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) steht der Gesetzentwurf in einem „deutlichen Widerspruch“ zu dem Bekenntnis der Bundesregierung zum Klimaschutz und der Energiewende. Mit „Verwunderung“ nehme der BEE zur Kenntnis, dass die Ausbaugeschwindigkeit der EE gedrosselt werden solle, obwohl die Erneuerbaren Energien sich bereits heute volkswirtschaftlich lohnten. Da nicht erkennbar sei, dass Deutschland im Wärme- und Verkehrssektor die erforderlichen Ausbauwerte erreiche, werde es das verpflichtende Ausbauziel für die Erneuerbaren Energien aller Wahrscheinlichkeit nach nicht einlösen können, betonte Falk. Auch die Klimaziele würden verfehlt.

Professor Hubert Weiger vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wertete den im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausbaukorridor als „deutlich zu niedrig“. Die darin genannten Ziele bedeuteten „ein Ausbremsen der realen Ausbaudynamik“. Er forderte, dass in das Erneuerbare-Energien-Gesetz Ausbauziele von mindestens 45 Prozent bis 2020 und 75 Prozent bis 2030 geschrieben werden müssten, schon um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Auch Harry Lehmann vom Umweltbundesamt forderte deutlich höhere Mindestziele.

Weiger kritisierte zudem, dass die Reform eine Richtungsentscheidung treffe, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien eher zentral in die Hände weniger großer Stromkonzerne zu legen „und damit weg von dem bisher erfolgreichen Weg des eher dezentralen und verbrauchsnahen Ausbaus in den Händen von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort“. Diese hätten in den vergangenen Jahren vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und der Photovoltaik vorangetrieben, ein Engagement, das Waiger als „größte Bürgerbewegung in der Geschichte unseres Landes“ bezeichnete. Dieses Engagement könne durch die geplante Reform jedoch „ein jähes Ende finden“, da Bürgerenergiegenossenschaften, Bürgerwindparkbetreiber und Privatpersonen mehr als alle anderen Akteure der Energiewirtschaft negativ betroffen seien.