EEG-Umlage

Wie hat sich die EEG-Umlage über die Jahre entwickelt?

Seit dem Jahr 2000 zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Stromrechnung die EEG-Umlage, die den Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert. Wie hat sich die Umlage entwickelt – und aus welchen Anteilen setzt sie sich zusammen?

Seit dem Jahr 2000 zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher die EEG-Umlage. Sie ist seither von 0,19 Cent auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde Strom im Jahr 2014 gestiegen und hat sich allein seit 2010 mehr als verdreifacht. Nun wird die Umlage 2015 erstmals auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde leicht sinken.

Die Daten der Übertragungsnetzbetreiber zeigen, wie die EEG-Umlage infolge der Förderung von Strom aus Solarenergie, Biomasse und Windenergie über die Jahre deutlich angestiegen ist. Für eine höhere Kosteneffizienz beim zukünftigen Ausbau wurden mit der EEG-Reform bestehende Überförderungen abgebaut, Boni gestrichen und die Förderung stufenweise gesenkt. Diese Maßnahmen wirken jedoch langfristig und haben zunächst nur einen geringen Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage, weil die Bestandsanlagen – die feste Förderung ist ja über 20 Jahre zugesagt – den größten Anteil an der Gesamtvergütung ausmachen.

Wie setzt sich die EEG-Umlage 2015 zusammen?

Schlüsselt man die EEG-Umlage nach ihren Bestandteilen auf, wird deutlich, wie Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Stromrechnung die verschiedenen erneuerbaren Energien jeweils mitfinanzieren. Von der gesamten EEG-Umlage von 6,17 Cent, die Verbraucherinnen und Verbraucher 2015 pro Kilowattstunde Strom zahlen, werden 2,66 Cent für die Förderung der Photovoltaik aufgewendet, dazu kommen 1,57 Cent für Biomasse, 1,17 Cent zur Förderung der Windkraft an Land und 0,49 Cent für die Windkraft auf See. Insgesamt macht die eigentliche Kernumlage, für die EEG-Vergütungen an die Anlagenbetreiber mit den Einnahmen über den Stromverkauf an der Börse verrechnet werden, im kommenden Jahr 5,96 Cent pro Kilowattstunde aus.

Die Gesamthöhe der EEG-Umlage von 6,17 Cent pro Kilowattstunde ergibt sich daraus, dass bei der Festlegung der Umlage auch der Stand des EEG-Kontos zum 30. September sowie eine Liquiditätsreserve berücksichtigt werden und in die Berechnungen einfliessen – in der Grafik ist dieser Anteil als „Ausgleichspuffer für Prognoseabweichungen“ bezeichnet. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich das EEG-Konto, auf dem die Übertragungsnetzbetreiber die Einnahmen und Ausgaben der EEG-Förderung verrechnen, positiv entwickelt. Am Stichtag Ende September wies es ein Plus von 1,38 Milliarden Euro auf – 2013 musste noch ein Minus von 2,2 Milliarden ausgeglichen werden, was damals mit einem Aufschlag auf die EEG-Umlage von rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde (von insgesamt 6,24 ct/kWh EEG-Umlage) zu Buche schlug. Das diesjährige Plus hat jetzt zum Rückgang der EEG-Umlage beigetragen.

Auch künftig ist davon auszugehen, dass der EEG-Kontostand schwankt, weil die tatsächliche Entwicklung von der Prognose abweichen kann. Zum Beispiel lässt sich die Zahl der Sonnenstunden im kommenden Jahr und damit die Einspeisemenge aus Photovoltaik nicht genau voraussagen, ebenso wenig wie der genaue Börsenstrompreis. Diese Schwankungen auf dem Konto fängt die Liquiditätsreserve in Höhe von rund zehn Prozent der Kernumlage auf: Sie soll ein Minus auf dem EEG-Konto verhindern. Sollte sie nicht benötigt werden, wird sie im Folgejahr mit den neuen Prognosen zur EEG-Umlage verrechnet.

->Quelle: www.bmwi-energiewende.de