Kyoto-Protokoll – die zweite

Bundesregierung stellt Weichen für Ratifizierung des Kyoto-Protokolls

Das Bundeskabinett hat am 19.09.2014 das Vertragsgesetz zur Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls auf den Weg gebracht. Damit sind die Weichen für eine Ratifizierung bis Anfang des Jahres 2015 gestellt, teilte das BMUB mit.

Bundesumweltministerin Hendricks: „Mit der Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des
Kyoto-Protokolls setzt Deutschland in der EU und in den internationalen Klimaverhandlungen ein positives Signal. Völkerrechtliche Vereinbarungen sind für uns das zentrale Instrument bei der Bekämpfung des Klimawandels.“

EU-weit 20 Prozent weniger bis 2020

Mit dem Gesetzentwurf stimmt Deutschland der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zu. Diese soll vom Jahr 2013 bis zum Jahr 2020 dauern. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bei der Klimakonferenz 2012 in Doha zugesagt, in diesem Zeitraum ihre Emissionen gemeinsam um 20 Prozent im Vergleich zum Basisjahr (in der Regel 1990) zu reduzieren.

Deutschland ist der erste große Mitgliedstaat der EU, der das förmliche Ratifizierungsverfahren zur zweiten Verpflichtungsperiode einleitet. Außer Deutschland müssen auch die EU selbst und alle anderen Mitgliedstaaten der EU der zweiten Verpflichtungsperiode zustimmen, damit sie für die EU und ihre Mitgliedstaaten verbindlich wird. Das soll bis zur Klimakonferenz in Paris Ende des Jahres 2015 gelingen.
->Quelle: bmub.bund.de