Vattenfall stiehlt sich aus Atom-Kulissen – und klagt

Juristische Tricks lange vor der Stiftungs-Diskussion – Zusammenhang mit TTIP

Viele Beobachter fragten sich, warum Vattenfall sich in der öffentlichen Auseinandersetzung um eine Atomstiftung, die von E.ON, RWE und EnBW angezettelt worden war, bedeckt hielt – jetzt weiß man es:  Der schwedische Staatskonzern hatte sich bereits vorher der Haftung für seine deutschen Atommeiler durch einen juristischen Trick entzogen. Interessant ist der Vorgang vor allem vor dem Hintergrund der Klage Vattenfalls gegen die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs – und dem Zusammenhang mit der Debatte über das Handelsabkommen TTIP.

Wie das Handelsblatt meldete, gerät Vattenfall (wieder einmal) in die Kritik: Denn der Stockholmer Mutterkonzern hat sich durch eine Umstrukturierung inzwischen der Haftung entzogen. Und das geht so:  Am 17.09.2012 war die deutsche Holding-Gesellschaft Vattenfall Europe AG auf die Vattenfall GmbH umfirmiert worden. Seit dieser Änderung haftet nur noch die deutsche Tochter  für die Atomlasten. Vor der Umstrukturierung war dagegen auch die schwedische Mutter voll in der Haftung.

Vattenfall verklagt gleichzeitig die Bundesrepublik wg. Atomausstiegs

Vattenfall verklagte, wie Regierungskreise im Dezember 2012 bestätigten, die Bundesrepublik Deutschland wegen der Abschaltung seiner beiden Atommeiler Krümmel und Brunsbüttel. Allerdings nicht nur – wie früher RWE und am 01.10.2014 auch E.ON – in einem transparenten, rechtsstaatlichen Verfahren vor einem deutschen Gericht, sondern auch vor dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) der Weltbank. Auf deren Webseite heißt es wiederholt: „The Tribunal issues Procedural Order No. X concerning the confidentiality of documents.“ Nichts dringt nach außen. Die Unterlagen sind so geheim, dass sie nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags eingesehen werden können – und selbst das nur unvollkommen, wie Insider bestätigen. Dabei geht es um eine Klage, „die Deutschland 3,7 Milliarden Euro kosten könnte, und die die Kraft demokratischer Entscheidungen in Deutschland dauerhaft unterhöhlen könnte“, so die Frankfurter Rundschau im März 2013.

„Investitionsschutz höhlt die demokratische Souveränität aus“ – Brisanz für TTIP

Die FR zitiert trotz Geheimhaltung aus dem Verfahren, in dem sich Vattenfall „hauptsächlich auf Nachteile gegenüber dem Atomausstiegsgesetz aus dem Jahr 2000“ stütze. „Der Konzern werde diskriminiert, weil er als einziger alle AKW habe abschalten müssen“, und Reststrommengen verfielen. Daher entstünden „die Kosten für die Stilllegung früher als geplant“. Und auch die Steuer auf Brennstäbe verstoße gegen den Vertrag von 2000. In der Klageschrift verweist Vattenfall laut FR darauf, „dass seine AKW sicher seien und es keinen objektiven neuen Grund durch die Fukushima-Katastrophe gegeben habe. Dies sollen Experten, der Bericht der Ethik-Kommission und der Verweis auf die europäischen Atomkraftwerk-Stresstests belegen.“ Fazit der FR: „Der Investitionsschutz höhlt auch die demokratische Souveränität aus“. Das Ganze erhält neue Brisanz vor dem Hintergrund der Diskusison um das transatlantische Handelsabkommen TTIP, das nach aktuellem Stand trotz intransparenter Verhandlungen solche Klagen geradezu befördern könnte.

Aus den Reihen dieser Kanzleien, die häufig mit Hunderten von Anwälten in zahlreichen Staaten agieren, stammen meist auch die sogenannten Schiedsrichter. Alles in allem ein kleiner Kreis von „Auserwählten“. Eine Studie („Fracking auf TTIP komm raus“) der lobbykritischen europäischen Nichtregierungsorganisation CEO, der Corporate Europe Observatory, spricht von 15 Akteuren, die mehr als die Hälfte aller Streitigkeiten entscheiden. Pia Eberhardt von CEO im Deutschlandfunk: „Das sind Kanzleien, die ein Auge darauf haben, wenn sich in irgendwelchen Ländern Investitionspolitiken verändern. Das sind Großkonzerne, die in ihren strategischen Planungen sich überlegen, wie sehen heute Investitionsströme aus, welche Konflikte könnten daraus entstehen und ihre Büros entsprechend aufmachen, jetzt gerade aktuell zum Beispiel sehr, sehr viel in Asien, wo ganz neue Schiedsgerichtsbüros aufgezogen werden von Kanzleien. Es sind globale Player, die natürlich auch durch ihr globales Netzwerk von Büros einen guten Überblick haben zu dem Dschungel – kann man ja sagen – an internationalen Investitionsschutzabkommen.“

Solarify meint: Der Trick ist zwar juristisch nicht zu beanstanden (aber ethisch schon – vor allem im Licht der zufällig zeitlich fast parallelen Klage) – doch die Politik muss er aufschrecken, hat sich doch einer der vier Großen zu Lasten des Steuerzahlers aus der Verantwortung gestohlen. Denn wenn Stockholm seine deutsche Tochter pleite gehen lässt, wäre die Vattenfall-Mutter alle (deutschen) Nach-Sorgen los. Jetzt werden erneut Stimmen laut, die eine Stiftung, die so genannte „Atom-Bad-Bank“ doch für erwägenswert halten. Nur: Wo soll das (fest angelegte) Geld dafür herkommen? Und wenn es dann doch nur für einen Bruchteil der Altlasten reicht? Der Gipfel wäre allerdings, wenn die Vattenfall-Mutter die Klage gewänne und die Milliarden nach Stockholm überweisen ließe. Noch mehr aber muss der Fall die Regierung in Sachen TTIP aufschrecken.

12.09.2014 – Eine Antwort der Bundesregierung (aus Heute im Bundestag)

Das vom schwedischen Energiekonzern Vattenfall angestrengte Verfahren vor einem internationalen Schiedsgericht wegen der Stilllegung deutscher Atomkraftwerke ist noch nicht abgeschlossen. Somit könne es auch noch keine Aussagen über die Auswirkung dieses Verfahrens auf die Haltung der Regierung zu internationalen Investitionsschutzabkommen geben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2451) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2334). Die Bundesregierung kündigt an, dass sie den Bundestag unaufgefordert über den Fortgang des Schiedsverfahrens informieren und demnächst über ihre Klageerwiderung unterrichten will. In der Vergangenheit waren Informationen über das Verfahren an die Geheimschutzstelle gegeben worden, um den Bundestag unter Wahrung der Vertraulichkeitsanforderungen informieren zu können. (hib/HLE)

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