Verordnung für mehr Energiepreis-Transparenz gebilligt

Informationspflichten der Grundversorger gegenüber Verbrauchern erweitert

Am 10.10.2014 hat der Bundesrat die Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung mit einer Maßgabe beschlossen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) bezweifelt den Nutzen der Verordnung.

Bundesminister Gabriel: „Ich begrüße die heutige Zustimmung des Bundesrates sehr. Mit der Verordnung erweitern wir die Informationspflichten der Grundversorger gegenüber den Verbrauchern. Damit werden die Verbraucher künftig besser in die Lage versetzt, die Zusammensetzung und Änderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises bei Strom und Gas zu bewerten. Transparenz stärkt die Vergleichbarkeit zwischen den Anbietern. Und sie fördert über eine bessere Information der Kunden zugleich den Wettbewerb, insbesondere im Strommarkt.“

Die Verordnung ergänzt die Strom- und die Gasgrundversorgungsverordnung, damit der Grundversorgungspreis und seine Zusammensetzung transparenter werden. Dazu sollen künftig in den Vertragsbedingungen und im Internet gemeinsam mit dem Grundversorgungspreis auch die kalkulatorisch einfließenden staatlich veranlassten Preisbestandteile sowie im Strombereich die Netzentgelte angegeben werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Änderungen solcher Bestandteile zu einer Neukalkulation des Grundversorgungspreises führen können und dies sogar müssen, sollten die staatlich veranlassten Preisbestandteile sinken.

Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt und am 27. 08. 2014 im Kabinett beschlossen. Der Bundesrat hat die Verordnung mit einer Maßgabe gebilligt. In einem nächsten Schritt wird nun das Bundeskabinett über die Maßgabe des Bundesrates beschließen. Die Verordnung soll laut BMWi noch im Herbst 2014 in Kraft treten.

„Zweifelhafter Nutzen“

Zu den im Bundesrat beschlossenen Änderungen an der „Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung“ erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), Robert Busch:

„Die heute vom Bundesrat beschlossene Änderung der Grundversorgungsverordnung für Strom und Gas bedeutet für die Lieferanten einen nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand, dessen Nutzen zumindest zweifelhaft ist. Fakt ist, dass mangelnde Informationen etwa über die Zusammensetzung des Strompreises in der Rechnung für viele Verbraucher gar nicht das eigentliche Problem sind. Eine wachsende Zahl von sogenannten gefangenen Kunden in der Grundversorgung hat von den verschärften Transparenzvorgaben schlichtweg nichts, weil sie aufgrund ihrer finanziellen Situation ohnehin nicht zu einem günstigeren unabhängigen Anbieter wechseln können. Daran ändert auch die novellierte Grundversorgungsverordnung nichts. Für die Lieferanten sind die Vorgaben zudem schwer umzusetzen, da sie dafür auch auf verlässliche und verwertbare Informationen der Netzbetreiber über deren Entgelte angewiesen sind. Daran hapert es aber nach wie vor massiv. Statt den Marktteilnehmern also durch zusätzliche und zum Teil schwer erfüllbare Auflagen das Leben schwer zu machen, sollte die Politik lieber an Lösungen arbeiten, die es allen Verbrauchern in Deutschland ermöglichen, in den Genuss von durch Wettbewerb sinkenden Strompreisen zu kommen.“

->Quellen: