Vorschläge und Forderungen zur EEG-Umlage

Industrierabatte wirkungsvoll steuern: immer noch 5,1 Milliarden abgewälzt

Die Auswirkungen der Neuregelungen der Industrierabatte sind marginal. Einerseits dürfte die Anzahl der Betriebe, die aufgrund ihrer Stromintensität privilegiert werden, nur sehr leicht sinken. Andererseits reduziert sich durch die EEG-Novelle die privilegierte Strommenge nur um knapp 10 Prozent.

Finanziell beläuft sich die Mehrbelastung für das produzierende Gewerbe auf etwa 100 Millionen Euro und somit einen Anteil von lediglich 0,5 Prozent an der Finanzierung der gesamten Umlage. Durchschnittlich zahlen alle sogenannten privilegierten Letztverbraucher nur knapp 0,19 ct/kWh EEG-Umlage, statt die von Haushalten, Dienstleistungsbetrieben und Gewerbe getragenen 6,24 ct/kWh (jetzt 6,17 Cent/kWh).

Kurz gesagt macht die Regelung alles komplizierter, intransparenter und eröffnet mehr Schlupflöcher. Es werden immer noch 5,1 Milliarden Euro von der energieintensiven Industrie auf Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistung und kleinere Betriebe abgewälzt.

Zudem zielt die Wirkung der Entlastungen in die falsche Richtung. Aktuell profitieren von den großzügigen Vergünstigungen auch Unternehmen wie Vattenfall, Wiesenhof, Nestlé oder zum Beispiel eine „Tierkörperbeseitigungsanstalt“. Klimaschutz und Ökologie werden dabei vollkommen übergangen. Die knapp einhundert privilegierten Unternehmen, die Schlachthäuser betreiben oder in der Fleischverarbeitung tätig sind, verzerren den inländischen Markt und benachteiligen somit kleinere, regionale Produzenten. Das Argument des internationalen Wettbewerbs greift nicht nur für Vattenfalls bestehende Braunkohletagebaue ins Leere.

energie neu denken fordert: Die Industrierabatte an Kriterien knüpfen, die ökonomisch und ökologisch zielführend sind. Das Argument der internationalen Konkurrenz muss eingehalten werden, darf aber nicht gelten:
– wenn dadurch der inländische Markt verzerrt wird oder
– ökologisch unsinnige Technologien gefördert werden.

Kraftwerkseigenverbrauch ohne Marktverzerrungen

Alle Betreiber von Photovoltaik-Anlagen oder KWK-Anlagen ab einer Leistung von 10 kWp, die ihren selbst erzeugten Strom auch selbst an Ort und Stelle verbrauchen, sollen nach der EEG-Novelle seit 1. August 40 2014 Prozent der EEG-Umlage auf ihren Eigenverbrauch zahlen. Hier werden effiziente, ökologische und notwendige Techniken ausgebremst, während Betreiber großer Kohle-, Atom- oder Gaskraftwerke, für den in der Produktion genutzten Strom keinen einzigen Cent Umlage zahlen.

Würde man den hier angesprochenen sogenannten Kraftwerkseigenverbrauch mit der EEG-Umlage belegen, könnten nach Berechnungen des Energy Brainpool Einnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro erzielt werden, die die Umlage um etwa 10 Prozent sinken lassen würden.

energie neu denken fordert: Sinnlosen Marktverzerrungen durch eine gerechte Angleichung der EEG-Umlage entgegenwirken. Gerade Kraftwerke mit hohen sekundären Nebenkosten müssen endlich an den gemeinsamen Kosten in Form der EEG-Umlage beteiligt werden.