TTIP stört Junckers Geburtstagsparty

TTIP verdirbt Junckers Geburtstagsparty

Jean-Claude Juncker wird am heutigen Dienstag (09.12.2014) 60 Jahre alt: Pünktlich zu seinem Geburtstag überreichen 60 „Stop TTIP„-Aktivisten dem Kommissionspräsidenten eine gigantische Grußkarte – unterschrieben von über einer Million Gegnern des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA – berichtet das Internet-Portal EurActiv.de.

Zu seinem 60. Geburtstag erhält EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker ein Geschenk von den Gegnern des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP: Die von 320 NGOs initiierte europäische Bürgerinitiative Stop TTIP hat vor wenigen Tagen die Schwelle von einer Million Unterschriften überschritten – die wichtigste formale Voraussetzung einer erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative (EBI).

Gerade mal drei Monate ist es her, dass die EU-Kommission die EBI gegen TTIP ablehnte. Die Begründung: Das Verhandlungsmandat zu TTIP sei kein Rechtsakt, sondern ein interner Vorbereitungsakt. Diesen könne die Bürgerinitiative nicht anfechten. Außerdem stellte die Kommission fest, dass Europäische Bürgerinitiativen nur den Abschluss von internationalen Verträgen fordern dürften, aber nicht deren Verhinderung.

Weil dies jedoch nirgendwo steht, und weil der Lissaboner Vertrag nicht zwischen internen Rechtsakten und Rechtsakten mit Drittwirkung unterscheidet, klagt Stop TTIP vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Nichtzulassung und sammelte bis zum Abschluss des Verfahrens Unterschriften auf eigene Faust.

Streitpunkt Investorenschutz

Hauptkritikpunkt der TTIP-Gegner ist das Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren (ISDS), womit gesonderte Schiedsgerichte Investoren vor staatlicher Willkür im jeweils anderen Wirtschaftsraum schützen sollen. Die Aktivisten beklagen die mangelnde Transparenz schiedsgerichtlicher Verfahren und befürchten, dass private Firmen mit dem Drohpotential hoher Schadensersatzklagen im Rücken indirekt Einfluss auf die Politik nehmen könnten, häufig sogar mit dem Ziel ganze Gesetze zu kippen.

Befürworter des ISDS glauben, dadurch die Einhaltung der vertraglichen Regeln des Freihandelsabkommens garantieren zu können. Denn die Schiedsgerichte bieten Parteien, die den Vertrag nicht unterschrieben, einen unabhängigen Lösungsmechanismus.

Es gibt eine Reihe von Fachgremien, die Schlichtungen durchführen (z.B das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten -ICSID der Weltbankgruppe in Washington). Die Verfahren werden normalerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Sie enden oft mit der Einigung der Streitparteien, und nicht in formellen Entscheidungen des Schiedsgerichts. Solche Entscheidungen werden dann getroffen, wenn sich die Streitparteien nicht einigen können.

Bereits in den sechziger Jahren wurden Investor-Staat-Schlichtungsklauseln in Investitionsabkommen aufgenommen. Dennoch kamen Schiedsgerichte erst in den letzten zwanzig Jahren so richtig auf. Seither gab es mehr als 1.500 internationale Handelsabkommen mit ISDS-Klauseln. 500 davon betrafen europäische Länder.
Folgt: Fast ein Drittel der ISDS-Verfahren gewannen Investoren – Beispiel Fracking