AKW-Zwischenlager Brunsbüttel ohne Erlaubnis

Bundesverwaltungsgericht: Genehmigung für Lagerung hoch radioaktiver Brennelemente rechtswidrig – Hendricks: Gerichtsentscheid erzwingt neues Genehmigungsverfahren

Die Genehmigung für die Lagerung hoch radioaktiver Brennelemente im Zwischenlager in Brunsbüttel ist rechtswidrig, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig am 16.01.2015 in letzter Instanz, meldet unter anderen das Portal shz.de. Damit hat das AKW Brunsbüttel keine Betriebserlaubnis. Die Atomaufsicht in Berlin und Kiel wurde von der eindeutigen und endgültigen Gerichtsentscheidung überrascht.

Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einem „kleinen Erdbeben“ für die Atomdebatte in Deutschland. Er entschied per Anordnung, dass die weitere Einlagerung der neun Castoren in Brunsbüttel für drei Jahre geduldet wird. Sie müssen also nicht an einen anderen Standort gebracht werden. Bundesumweltministerin Hendricks erklärte, das Gericht habe lediglich Mängel im Genehmigungsverfahren beanstandet. Ein Problem sei gewesen, dass das Bundesamt für Strahlenschutz im Verfahren geheime Unterlagen zum Schutz des Zwischenlagers gegen Terrorangriffe nicht vorlegen durfte.

Der Rechtsstreit drehte sich zehn Jahre lang um Terrorgefahr und die Frage: Was ist, wenn ein Airbus A380 über dem AKW abstürzt? Ein Anwohner hatte 2004 gegen die Genehmigung geklagt. Das OVG Schleswig wies die Klage 2007 ab. Dieses Urteil hob das Bundesverwaltungsgericht 2008 auf und verwies die Sache zurück ans OVG, das dann der Klage stattgab. Das BVG bestätigte jetzt dessen Urteil. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Habeck: „Wir haben ein nicht genehmigtes Zwischenlager. Eine genehmigte Lagerstätte, an welcher der Kernbrennstoff sicherer gelagert werden kann als im Zwischenlager Brunsbüttel, gibt es aber nicht.“ Deshalb dulde er die weitere Lagerung. Dies sei notwendig, damit es keinen rechtslosen Raum gebe. Die Atomaufsicht habe keine Erkenntnisse, dass das Lager in Brunsbüttel unsicher sei.

Jetzt muss Vattenfall einen neuen Antrag stellen. Bis dahin dürfen die Brennelemente im Reaktordruckbehälter – elf bis zwölf Castoren – nicht ins Zwischenlager. Bereits am 01.11.2012 hatte der schwedische Energiekonzern, der die Bundesregierung wegen des Atomnausstiegs vor einem Washingtoner Schiedsgericht auf 4,7 Mrd. Euro Schadensersatz verklagt, einen Antrag zum Abriss von Brunsbüttel eingereicht.
Folgt: Erklärung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Entscheidung