Kabinett beschließt Pilotausschreibungen für PV-Freiflächen

Regierung will Erfahrungen sammeln – Kritik

Das Bundeskabinett hat am 28.01.2015 die von Bundesenergieminister Gabriel vorgelegte Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Sie bedeutet einen ersten Schritt der Förderungs-Umstellung für Erneuerbare Energien weg von fixen Vergütungen; sie soll in einem Pilotmodell als erstes den Wettbewerb über Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen regeln. Das Pilotverfahren ist deshalb besonders wichtig, weil es Modellcharakter für die Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns für alle erneuerbaren Energien haben soll. Die erste Ausschreibungsrunde kann damit zum 15. April kommen.

Damit sei die Rechtsgrundlage für Pilotausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen, erklärte Gabriel: „Die Bundesnetzagentur kann bereits im Februar 2015 die erste Ausschreibungsrunde bekanntgeben. Die ersten Gebote können dann bis zum 15. April 2015 bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Damit setzen wir den mit der EEG-Reform im vergangenen Jahr begonnenen Weg konsequent fort: Wir schaffen erstmals die Basis für eine wettbewerbliche Förderung erneuerbarer Energien. In einem zweiten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. So wollen wir die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien planbar und kostengünstiger erreichen.“

Die Bundesregierung will damit Erfahrungen sammeln, da sie die Förderung der Erneuerbaren Energien nach und nach komplett umstellen will. Nach Gabriels Ansicht bleibt auch mit dem Ausschreibungsdesign die Akteursvielfalt erhalten. Das wird jedoch in der Erneuerbaren-Energien-Branche massiv angezweifelt.

BSW-Solar: Energiewende so nicht zu schaffen

Die Beschlussfassung des Bundeskabinetts wird von der Solarbranche kritisiert. Auktionsvolumen und Standortwahl seien zu stark beschränkt worden, das Verfahren bürokratisch und ein Erfolg unsicher. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet und über Auktionsverfahren ausgeschrieben werden.

„Viel zu wenig“, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Energiewende sei so nicht zu schaffen, die Verordnung zudem ein von der Europäischen Union diktiertes „Bürokratie-Monster“. Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarstromkraftwerke reiche nicht aus, um die von der Bundesregierung insgesamt angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe von rund 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 zu erreichen. Der Verband beklagt, dass der überwiegende Teil geeigneter Solarpark-Standorte zudem nicht genutzt werden dürfe.

„Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden. Das Auktionsvolumen ist viel zu klein. Trotz ihrer hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen Flächen errichtet werden. Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig“, meint Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

[note Konkret sieht die Verordnung für 2015 drei Ausschreibungsrunden vor, die erste (15. April) und zweite (01.08.) jeweils über 150 MW. Für die dritte Runde (01.12.) sind 200 MW vorgesehen. In den Folgejahren soll das Volumen weiter sinken ­— 2016 auf insgesamt 400 und 2017 auf 300 MW. Nicht genutzte Kapazitäten sollen ins Folgejahr übertragen werden. Es bleibt vorerst bei der restriktiven Flächenkulisse aus dem bestehenden EEG. Ab 2016 lässt die Verordnung auch Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie Ackerflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten zu, wo Landwirtschaft unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Auf solchen benachteiligten Gebieten sind jährlich aber nur zehn Solarparks zulässig.]

VKU: Flächenverfügbarkeit wesentlich für Gelingen der Umstellung

So hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) „mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass das Bundeskabinett einen nicht in allen Teilen zielführenden Vorschlag gebilligt hat“.  VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Das vorgesehene Ausschreibungssystem ist bei richtiger Ausgestaltung das geeignete Mittel, um im Wettbewerb eine kosteneffiziente Allokation der Förderung des Ausbaus von neuen Erneuerbaren-Energien-Anlagen sicherzustellen. Allerdings sehen wir an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf.“ Zentraler Erfolgsfaktor sei die Verfügbarkeit von Flächen, denn hier führten Beschränkungen zu Verknappung und damit zu steigenden Grundstückspreisen, welche die Stromkosten in die Höhe trieben. Daher will der VKU die fortbestehenden Flächenbeschränkungen streichen. „Es sollte den Kommunen vor Ort obliegen, im Rahmen der Bauleitplanung die verschiedenen Belange angemessen in einen räumlichen Ausgleich zu bringen.“ Ingesamt müssten Planbarkeit und Rechtssicherheit sichergestellt sein. Deshalb kritisiert der VKU auch, „dass die Befugnisse der Bundesnetzagentur, von der Verordnung abweichende Regelungen zu treffen, sehr weitgehend erscheinen“.

Folgt: Kritik aus Ländern und Verbänden ließ Regierung ziemlich kalt