Anhörung zu Fracking-Regelungspaket

Großes Interesse der Verbände und Länder 

Die Bundesministerien für Wirtschaft und das für Umwelt haben am 11. und 12.02.2015 Länder- und Verbändeanhörungen zu dem Regelungspaket zum Umgang mit der so genannten Fracking-Technologie abgehalten. Dabei haben sich die Bundesländer und fast 50 Verbände zu den Ende letzten Jahres veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsentwürfen geäußert – so eine gemeinsame Pressemitteilung.

Breites Meinungsspektrum

Diskutiert wurden insbesondere die neuen strengeren Anforderungen zum Einsatz der Fracking-Technologie, die vorgesehenen Fracking-Verbote und die erweiterten Pflichten im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Wie zu erwarten, gingen die Meinungen über das erforderliche Maß der Regulierung auseinander. Während ein Teil der Teilnehmer die Regelungen als zu weitgehend ansieht, fordern andere zusätzliche Vorschriften und strengere Anforderungen.

Die deutliche Stärkung des Trinkwasserschutzes durch die Vorschläge des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wurde von den meisten Teilnehmern im Grundsatz unterstützt. Auch die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Änderung der Bergschadenshaftung – eine Beweislastumkehr zugunsten Geschädigter von Kavernen und Tiefbohrungen – wurde mehrheitlich begrüßt. Generell bestätigen die Stellungnahmen, dass die vorgelegten Regelungsentwürfe die Umwelt- und Gesundheitsbelange und die Interessen an der Rohstoff- und Energieversorgung in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen.

Die beiden Bundesministerien werden nun die Ergebnisse der mündlichen Anhörung ebenso wie die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen eingehend auswerten und bei der Überarbeitung der Regelungsentwürfe betrachten. Die überarbeiteten Referentenentwürfe sollen nach Abschluss einer erneuten Ressortabstimmung vom Bundeskabinett gebilligt und anschließend im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden.

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