Vorläufige Stilllegung von Irsching 4 und 5

Bundesnetzagentur: Ab 01.04.2016

Die Kraftwerksblöcke Irsching 4 und 5 sollen vorläufig vom Netz genommen werden und können bei Bedarf in kurzer Zeit wieder in Betrieb genommen werden, teilte die Bundesnetzagentur mit.  Die Eigentümer der Kraftwerksblöcke Irsching 4 und Irsching 5 haben gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt, dass sie beide Blöcke am 31.03.2016 vorläufig stilllegen wollen.

Kraftwerke, die vorläufig stillgelegt sind, können vom Übertragungsnetzbetreiber jederzeit verpflichtet werden, wieder in Betrieb zu gehen, um Gefahren für die Stabilität des Stromnetzes abzuwehren. Somit ist sichergestellt, dass die Stilllegungen nicht die Versorgungsicherheit beeinträchtigen.

Kraftwerksbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, geplante Stilllegungen ihrer Anlage dem verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur mindestens zwölf Monate vorher anzuzeigen. Im Fall einer vorläufigen Stilllegung kann ein Kraftwerksbetreiber vom Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert werden, die Anlage kurzfristig wieder betriebsbereit zu machen, um das notwendige Gleichgewicht zwischen Einspeisung, Transport und Verbrauch des Stroms aufrechtzuerhalten. Nur im Fall von endgültigen Kraftwerksstilllegungen ist ein behördliches Einschreiten vorgesehen. Dann darf die Bundesnetzagentur eine Stilllegung untersagen, sofern das Kraftwerk systemrelevant ist.

Die Auslagen, die dem Kraftwerksbetreiber durch den Weiterbetrieb bzw. die Bereithaltung vorläufig stillgelegter Kraftwerke entstehen sowie die Kosten für einen möglichen Einsatz der Kraftwerke, werden ihm vom Übertragungsnetzbetreiber vergütet.

Für beide Kraftwerkblöcke hatten die Eigentümer mit dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT in der Vergangenheit eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach die Kraftwerke grundsätzlich am Markt eingesetzt werden müssen, zusätzlich aber zur Sicherung der Netzstabilität in Süddeutschland zur Verfügung zu stellen sind. Der Übertragungsnetzbetreiber kann die Kosten dieser Vereinbarung über seine Netzentgelte an die Stromkunden in seinem Netzgebiet weiterreichen.

[note Die Wirtschaftswoche sieht den E.ON-Antrag auf Stillegung von Irsching so: Weil das Gaskraftwerk Verluste mache (Kohlestrom ist billiger), zwingt E.ON-Chef Teyssen die Politik, Klarheit über die Zukunft von Irsching zu schaffen. Für das Jahr, welches das Kraftwerk nach einer Sondervereinbarung mit dem Netzbetreiber Tennet aus dem Jahr 2013 bereitstehen muss, überweise Netzbetreiber Tennet E.On schätzungsweise 80 Millionen Euro. Diese Summe bringe letztlich der Stromverbraucher auf. Dass die Netzagentur die Stilllegung erlaube, sei so gut wie ausgeschlossen. Dazu sei die Stromversorgung südlich der Main-Linie zu fragil, sei seit dem Atomausstiegsbeschluss 2011 noch kein einziger Stilllegungsantrag positiv verbeschiden worden – im Gegenteil: Elf solcher Anlagen seien als unerlässlich eingestuft worden. Daher werde E.On die Gasturbinen zwei weitere Jahre bis zum 31.03.2018 laufen lassen müssen. Also werde E.ON die Vergütung für Irsching neu verhandeln. Zudem wolle Teyssen gegen die Netzagentur klagen, wenn diese Irsching als Reservekraftwerk einstufe, denn dann dürfe Irsching nie wieder regulär ans Netz.]

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