EEG-Umlagebefreiungen gehen leicht zurück

Von 5,1 auf 4,8 Milliarden Euro (2013: 4,0 Mrd.)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 17.04.2015 die Ergebnisse zur Begrenzung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage veröffentlicht. Die stromintensiven Unternehmen müssen demnach (neben den Rückzahlungen aufgrund der EU-Forderung) insgesamt 300 Millionen Euro mehr zahlen.

Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, betont: „Im Industriebereich ist die privilegierte Strommenge im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Damit sinkt das Entlastungsvolumen der Industrie um 300 Mio. Euro auf 4,8 Mrd. Euro. Dies unterstreicht die konsolidierende Wirkung der Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Zugleich stützt die Beibehaltung der Industrierabatte im stromintensiven Bereich die industrielle Produktion in Deutschland und hilft so, Abwanderungen zu verhindern.“

Der Finanzierungsbeitrag der Unternehmen zur EEG-Umlage wird voraussichtlich von 370 Mio. Euro in 2014 auf 630 Mio. Euro in 2015 ansteigen.

[note Der Branchendienst Photon merkt dazu an, die 2015 privilegierte Strommenge betrage jetzt 107,32 Terawattstunden (TWh). 2014 seien es 106,96 TWh gewesen. Das finanzielle Entlastungsvolumen sei um 5,9 Prozent gesunken, obwohl die privilegierte Strommenge leicht um 0,3 Prozent gestiegen ist. Dies ergebe sich aus Änderungen zur Besonderen Ausgleichsregelung im August 2014. Insgesamt hätten die privilegierten Unternehmen, bzw. Abnahmestellen erneut zugenommen: „2014 waren 2.098 Unternehmen und 2.779 Abnahmestellen begünstigt, 2015 sind es nach jetzigem Stand 2.154 Unternehmen mit 2.834 Abnahmestellen“.]

Weitergehende Informationen zu den Ergebnissen der Besonderen Ausgleichsregelung sind in den „Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung“ auf der Internetseite des BAFA verfügbar. Dort ist auch die „Liste der begünstigten Unternehmen“ veröffentlicht.

Das BAFA setzt die Begrenzung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie um.

[note Rückforderung aufgrund Beschlusses der EU-Kommission vom 25.11.2014: Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung sind in 2013 und 2014 gewährte Begünstigungen vom BAFA teilweise zurückzufordern. Von rund 2.000 begünstigten Unternehmen sind gut 450 Unternehmen von Nachzahlungen betroffen. Das Rückforderungsvolumen liegt bei etwa 40 Millionen Euro (Begrenzungsvolumen 2013-2014 gut 11 Mrd.). Hintergründe zur Entscheidung der Kommission und zu den Rückforderungen erläutert ein Infopapier des BMWi.]

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