15 Jahre EEG

Der Siegeszug der Erneuerbaren

Das damalige Ziel wurde also erreicht: Als das EEG 2000 in Kraft trat, sollte es den jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie den Weg in den Markt ebnen – durch feste Vergütungen, eine garantierte Abnahme und die vorrangige Einspeisung des Ökostroms. Seither wurde das Gesetz mehrfach überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst. Zuletzt wurde das EEG im Sommer 2014 grundlegend reformiert.

Mittlerweile sind die damals jungen Technologien längst ihren Kinderschuhen entwachsen und haben an Marktreife gewonnen. Vor allem Wind- und Solarkraft haben die Nische verlassen und sich als tragende Säulen der Stromversorgung etabliert. Das EEG war also von Anfang an ein exzellentes Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien, wie Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im vergangenen Jahr betonte.

Der Erfolg des EEG spiegelt sich auch international wider: So kommt das „Netzwerk für den Ausbau der erneuerbaren Energien REN 21“ in seinem Zehnjahresbericht vom November 2014 zu dem Ergebnis, dass sich Einspeisetarife und -prämien wie im EEG international als Instrument zur Markteinführung erneuerbarer Energien bewährt haben und bislang die wesentlichen Treiber für den weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien waren.

BMWi: Reformiertes EEG machte EE-Ausbau besser steuerbar

Doch gerade der Siegeszug habe es erforderlich gemacht, das Förderinstrument weiterzuentwickeln, schreibt das BMWi in einer Pressemitteilung. Anders gesagt: Das EEGhabe nicht deshalb reformiert werden müssen, weil es gescheitert wäre, sondern gerade weil es so erfolgreich gewesen sei: Durch den schnellen Ausbau der Erneuerbaren sei die EEG-Umlage, die Verbraucher mit dem Strompreis zahlen, kontinuierlich gestiegen. Indem die Einspeisevergütungen gesenkt, Überförderungen abgebaut und Boni gestrichen worden seien, habe die EEG-Reform 2014 diese Kostendynamik durchbrochen. Wörtlich. „So ist die EEG-Umlage in diesem Jahr erstmals nicht gestiegen, sondern sogar leicht gesunken.“ Diese leichte Senkung hat aber nach Expertenmeinung nichts mit der EEG-Reform zu tun.

Das reformierte EEG machte zudem den Ausbau der erneuerbaren Energien besser steuerbar, so das BMWi weiter. Das Motto „je schneller desto besser“ wurde ersetzt durch „je planbarer desto besser“. Über Ausbaukorridore wird der Zubau neuer Windräder, Solarmodule und Biomasseanlagen seither berechenbar gesteuert. Ziel ist es, die einzelnen Rädchen der Energiewende effizient miteinander zu verzahnen, denn der Netzausbau und die Reform des Strommarkts müssen mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten.

Zudem rücken die Erneuerbaren näher an den Markt heran. Wie viel Förderung jemand für seinen ins Netz eingespeisten Strom aus regenerativen Quellen erhält, wird in Zukunft in einem Ausschreibungswettbewerb bestimmt, bei dem die zentrale Frage lautet: „Wer bietet weniger?“ Je nach Technologie gewinnen die kostengünstigsten Projekte. Bereits gestartet ist die Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen: Bis zum 15.04.2015 hat die Bundesnetzagentur hier die ersten Gebote entgegengenommen. Für andere Technologien wird das Fördersystem spätestens 2017 auf Ausschreibungen umgestellt.

Rückschau: die EEG-Meilensteine

  • 1990 tritt das Stromeinspeisegesetz als Vorläufer des EEG in Kraft. Darin wird erstmals verankert, dass Strom aus regenerativen Quellen Vorrang vor Strom aus fossilen Quellen hat. Die Elektrizitätsversorger werden verpflichtet, diese elektrische Energie abzunehmen und zu vergüten. Der Ökostromanteil liegt bei 3,4 Prozent.
  • 2000 schafft das erste EEG Spielregeln dafür, wie eingespeister Ökostrom künftig vergütet wird. Die Förderung wird auf bis zu 50 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt, die Förderdauer auf 20 Jahre festgeschrieben. Zugleich definiert das EEG die langfristigen Ziele der Förderung: eine nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und die Weiterentwicklung der Technologien. 6,2 Prozent des Stroms stammen aus erneuerbaren Quellen.
  • 2004 folgt die erste Novelle des EEG: Technologien, die sich schwächer entwickelt haben, werden nun besser vergütet und damit stärker gefördert. Der Ökostromanteil liegt bei 9,3 Prozent.
  • 2009 wird das EEG überarbeitet. Damit wird die Förderung besser an die Entwicklung des Markts angepasst. Die schreitet unterdessen weiter voran: 16,3 Prozent des Strommixes stammen 2009 aus Erneuerbaren.
  • 2010 wird das EEG erneut angepasst. Diesmal wird die Überförderung im Bereich der Solarenergie abgebaut, da sich der Markt und die Photovoltaikproduktion dynamisch entwickeln und die Investitionskosten für die Technologie so gesunken sind. Regenerative Energien haben mittlerweile einen Anteil von 17 Prozent am Stromverbrauch.
  • 2012 tritt das EEG 2012 in Kraft. Es bereitet vor allem den Weg für die bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Markt. Mit einer weiteren Novelle wird 2012 beschlossen, die Fördersätze für Solarstrom zu senken. Der Ökostromanteil ist 2012 auf 23,7 Prozent gestiegen.
  • 2014 folgt das EEG 2014. Es macht den Ausbau der Erneuerbaren kosteneffizienter, planbarer und marktwirtschaftlicher.