Gesamtkonzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Karrierewege für wissenschaftlichen Nachwuchs zuverlässiger gestalten: Tenure-Track-Programm soll neue Perspektiven für beste Köpfe eröffnen

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein umfassendes Gesamtkonzept namens Tenure Track geplant. Der forschungspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Albert Rupprecht, erklärt dazu, man müsse jungen Menschen „verlässliche Karriereperspektiven bieten“. Die zuständige Berichterstatterin Alexandra Dinges-Dierig sieht zwar die Länder in der Pflicht, der Bund wolle aber helfen.

Rupprecht kündigte an, man wolle gemeinsam mit den Ländern ein über zehn Jahre laufendes Programm zur Förderung von Tenure-Track-Stellen auflegen, an dem sich der Bund finanziell beteilige.“Dabei müssen die Länder die klare Zusage für die Erhaltung und Schaffung einer bestimmten Zahl von dauerhaften Professuren geben, um eine systematische und nachhaltige Wirkung des Programms zu erzielen.“

[note In so genannten Tenure-Track-Programmen in akademischen Laufbahnen können junge Wissenschaftler nach einer Bewährungszeit eine Lebenszeit-Anstellung erhalten – in der Regel ein Aufstieg innerhalb des Professorenkollegiums vom Assistant zum Associate und dann Full Professor. In den USA wird ein Professor bei seiner Erstanstellung zunächst befristet beschäftigt; er ist akademisch unabhängig, unterliegt aber einer ständigen Leistungsanforderung und -kontrolle, um eine Aussicht auf feste Anstellung (Tenure) zu erhalten. Ein vergleichbares System gilt z. B. auch für Lehrer im Schuldienst oder für wissenschaftliches Personal im System der Nationalen Laboratorien des US-Energieministeriums (United States Department of Energy National Laboratories).
Das Tenure-Track-Verfahren entspricht der in Deutschland in den 70er Jahren im Zuge hochschulpolitischer Veränderungen entfallenen Verbeamtung auf Widerruf. Beobachter sahen den Grund in der Starre des Beamtentums und den internen Schwierigkeiten deutscher Hochschulen, mit dem Widerrufsverfahren auch einen wissenschaftlichen Leistungsfilter zu verknüpfen. Im Juli 2014 empfahl der Wissenschaftsrat, mehr entfristete Stellen im Mittelbau zu schaffen, die Zahl der Professuren von 26.000 auf 33.500 zu erhöhen und einen größeren Anteil von Tenure-Track Professuren zu schaffen. So sollten Karrierewege an deutschen Universitäten „international nachvollziehbar“ und „transparenter“ werden. (Tagesspiegel)]

Laut Rupprecht haben die Länder „mit der BAföG-Entlastung von jährlich rund 1,2 Milliarden Euro im Rücken dafür die notwendigen Mittel. Wir streben einen Start des Programms in 2017 und einen schrittweisen Aufbau an. Zur Finanzierung beitragen soll ein Teil der Mittel aus dem Hochschulpakt, der ab dem Jahr 2020 ausläuft.“

Fördermittel aus Bundeshaushalt mit klaren Vorgaben

Im Rahmen des geplanten Gesamtkonzepts will Rupprecht „auf Bundesebene außerdem nach dem Prinzip ‚Wer zahlt, schafft an‘ dafür sorgen, dass die Vergabe von Fördermitteln an Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem Bundeshaushalt konsequent mit klaren Vorgaben verbunden wird, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu stärken – beispielsweise mittels Einführung einer Zertifizierung ‚Vorbildlicher wissenschaftlicher Arbeitgeber.“

Seine Kollegin Dinges-Dierig ergänzt: „Karrieren in der Wissenschaft müssen zuverlässiger werden. Zunächst ist es notwendig, dass überhaupt genügend Stellen vorhanden sind. Darüber hinaus muss sich die Qualität der Nachwuchsförderung in den Wissenschaftseinrichtungen verbessern. Dazu gehört auch, dass die jungen Menschen zusätzliche Kompetenzen, etwa im Bereich der Soft-Skills, erwerben können.“

Die CDU-Wissenschaftspolitikerin will „zu einer guten Personalentwicklungsplanung speziell für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ermutigen. Wir wollen den verantwortungsvollen Umgang mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen fördern. Und wir wollen darauf achten, dass sich Wissenschaftsberuf und Familie besser vereinbaren lassen.“ Hierbei könne eine Zertifizierung der Wissenschaftseinrichtungen gute Dienste leisten. Wo es notwendig sei, würde die Union den Prozess mit einer Novellierung des Wissenschafts-Zeitvertrags-Gesetzes unterstützen. Diese Gesetzgebung könne „aber nur ein kleiner Teil des zukünftigen Gesamtpakets sein, das die gesamte Situation unserer klugen jungen Köpfe in den Blick nimmt.“

->Quelle: cducsu.de