Linke fordert generelles Fracking-Verbot

Ohne Ausnahme

Die Linksfraktion im Bundestag will die umstrittene Erdgasförderung mittels Fracking ausnahmslos verbieten. In einem Antrag (18/4810) fordert sie die Bundesregierung auf, durch eine Änderung im Bundesberggesetz sicherzustellen, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mit dieser Methode ohne Ausnahme verboten wird.

Unternehmen, die eine Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas- oder Schieferölvorkommen erteilt bekommen hätten, sollten verpflichtet werden, innerhalb von sechs Monaten nachzuweisen, dass eine Förderung auch ohne Fracking oder vergleichbar gefährlichen Techniken möglich ist. Könne ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, sollte die Aufsuchungserlaubnis widerrufen werden.

Die Linksfraktion begründet ihren Vorstoß mit „den zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt“, die mit Fracking verbunden seien. Dazu zählten insbesondere die Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Vom Umweltbundesamt sowie der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene Studien hätten erneut deutlich gemacht, dass „die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen“ nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Außerdem verweist die Fraktion auf eine „miserable Klimabilanz“ von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten sowie eine hohe Luft- und Lärmbelastung für die Anwohner. Durch Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser in so genannte Versenkbohrungen bestehe darüber hinaus die Gefahr von Erdbeben.

Fracking-Gesetz unzureichend

Von einem Fracking-Verbot in den im April 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfen (18/4713; 18/4714) könne keine Rede sein, kritisieren die Linken-Abgeordneten. „Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus“, urteilen sie. (hib/JOH)

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