Vorschläge des Wuppertal Instituts zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes
In der vergangenen Woche sorgte ein in Fachkreisen kursierender Referentenentwurf des BMWi zur Änderung der Vergabe-Stimmungen von Strom- und Gaskonzessionen für große Irritationen. Denn das dreiseitige, als „Arbeitsentwurf“ bezeichnete Papier, sollte die Grundlage dafür sein, die im Koalitionsvertrag angekündigten Vergabebestimmungen neu zu regeln. Das Wuppertal Institut begrüßt, dass das BMWi – nach ersten heftigen Protesten einer renommierten Anwaltskanzlei (siehe derenergieblog.de) – das Papier zurückgezogen hat und nicht weiter als Grundlage für eine Gesetzesänderung verwenden wird. Denn inhaltlich war mit diesem Entwurf keine substantielle Verbesserung hinsichtlich einer kommunalfreundlichen Ausgestaltung verbunden. Zahlreiche der vom Wuppertal Institut in mehreren Studien aufgezeigten Schwachstellen der bestehenden Gesetzeslage und Rechtsprechung wurden in dem Entwurf zwar aufgegriffen, in wichtigen Punkten machte der neue Vorschlag demgegenüber sogar deutliche Rückschritte.
In einem novellierten Energiewirtschaftsgesetz sollten gemäß den Untersuchungen des Wuppertal Instituts folgende zentrale Punkte berücksichtigt werden:
- Objektive Ermittlung des Kaufpreises des Netzes
- Erweiterung der Auswahlkriterien bei der Konzessionsvergabe
- Zulassung von Inhouse-Vergaben
- Befristung von Rügen und Verfahrensklagen
- Zeitgerechte Herausgabe von Daten
- Weiterzahlung der Konzessionsabgaben über ein Jahr hinaus
Das derzeitige Konzessions-Vergabeverfahren für örtliche Strom- und Gasnetze beinhaltet viele Rechtsunsicherheiten, sodass rechtssichere Verfahren zurzeit kaum möglich sind. Zudem unterlaufen einige Bestimmungen des EnWG die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes. Deshalb ist eine Novellierung des Konzessionsvergabeverfahrens im EnWG dringend notwendig.
Es ist daher zu begrüßen, dass das BMWi einen Weg einschlagen will, das Vergabeverfahren eindeutig und rechtssicher zu regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern. Die vom Wuppertal Institut in den letzten Jahren erstellten Studien zeigen, dass hier ein dringender Handlungsbedarf zur kommunalfreundlicheren Ausgestaltung des Energiewirtschaftsgesetzes besteht. Die hier genannten Vorschläge zur Novellierung des EnWG sind geeignet, die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigte kommunalfreundliche Gesetzes-Reform umzusetzen.
Folgt: Erläuterungen zu den Novellierungsvorschlägen des Wuppertal Instituts