EU-Energie-Sommerpaket:
„Richtig, aber nicht ausreichend“

Energieverbraucher erklären ein starkes „Ja – Aber“ – Gute europäische Energie-Chronik

Die EU hat 1997 die Strom- und Gasmärkte für den Wettbewerb geöffnet. Die Strompreise für Verbraucher sind seitdem weder gesunken, noch gerechter geworden. Das habe auch die EU lange erkannt. Die am 15.07.2015 verkündeten Maßnahmen seien „daher zwar richtig, aber nicht ausreichend“, erklärte der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, zum Energie-Sommerpaket der EU-Kommission begrüßt. Erfreulich sei die Stärkung der Rechte der Energieverbraucher und auch der Einsatz für besonders benachteiligte Verbraucher. Auch den lange überfälligen neuen Ansatz zur Verbrauchskennzeichnung begrüßt der Verbraucherverband.

Schritte zu längerfristiger Energieversorgungs-Sicherung fehlen

Leider werde der Umstieg auf Erneuerbare Energien nicht konsequent verwirklicht. So ist es kein Zufall, dass ausgerechnet am heutigen Tag (15.07.2015 – siehe: solarify.eu/hinkley-prozess-beginnt) zehn Stromhändler eine Klage gegen EU-Milliardensubventionen für das Atomkraftwerk Hinkley Point beim EuGH eingereicht hätten.

Ein kurzer Rückblick zeige, welchen Einfluss die EU in den vergangenen 20 Jahren auf die Energieversorgung genommen habe, nämlich, dass „die EU den Energieverbrauchern besonderen Schutz angedeihen lässt und auch wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz ergreift“. Schritte zu längerfristiger Energieversorgungs-Sicherung lasse die Kommission allerdings vermissen.

1992 – Ausgangspunkt Unbundling

Hochspannungsleitung in Unterfranken – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Der Bund der Energieverbraucher weiter: „Die gesamte wettbewerbliche Öffnung der Strom- und Gasmärkte geht auf den Einfluss der EU zurück. Ausgangspunkt war ein Richtlinienentwurf der EU aus dem Jahr 1992, der eine komplette Entkopplung von Energietransport und Energieverkauf vorsah, das sogenannte Unbundling. Denn ein freier Wettbewerb setzt voraus, dass die bisherigen Netzbetreiber sich komplett aus dem Energieverkauf zurückziehen und damit im Wettbewerb der Energieverkäufer keine eigenen Interessen verfolgen und der Netzzugang deshalb diskriminierungsfrei ermöglicht – man stelle sich vor, BMW könnte die Autobahngebühren festlegen.“

1997 erste Energierichtlinie auf deutschen Druck aufgeweicht
1998 deutsches Energiewirtschaftsgesetz, 2002 novelliert

„Die 1997 beschlossene erste Energierichtlinie wurde auf Druck Deutschlands soweit aufgeweicht, dass nicht einmal eine staatliche Aufsicht über die Netzentgelte vorgeschrieben wurde. Deutschland erließ 1998 ein neues Energiewirtschaftsgesetz, ohne jedoch die Details des Netzzugangs zu regeln. Die Versorger regelten die Netzentgelte im Einvernehmen  mit den Industrieverbänden, den sogenannten Verbändevereinbarungen. Das Energiewirtschaftsgesetz 2002 legitimierte das nachträglich als gültige Regelung. Naturschutzbund und Bund der Energieverbraucher e.V. beschwerten sich in Brüssel über überhöhte Netzentgelte und verzerrten Wettbewerb.“

Folgt: 2002 – EU-„Beschleunigungsrichtlinie“ zwingt Deutschland zur Netzentgelt-Regelung