Bundestags-Juristen zweifeln an Gabriels Klimapaket

Braunkohle-Reserve verstößt vielleicht gegen EU-Recht

Um das Klimaziel der Bundesregierung zu erreichen, muss Deutschland seinen CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren. Doch dieses Ziel ist in Gefahr, denn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält die Pläne von Wirtschaftsminister Gabriel, anstelle der Klimaabgabe für Braunkohlekraftwerke eine millionen-teure Strom-Reserve einzuführen, für möglicherweise „beihilferelevant“ und damit für nicht konform mit EU-Recht. Der RBB auf seiner Internetseite: „Mit diesen Zweifeln ist er nicht allein.“

Braunkohlekraftwerke zwar aus Klimaschutzgründen abzuschalten, sie aber als Reserve gegen Bezahlung weiterhin einsatzbereit zu halten, könnte gegen die strengen EU-Beihilferichtlinien verstoßen. Zu diesem Schluss kommt laut Spiegel ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Die mit der Braunkohlereserve verbundenen Millionen-Zahlungen an die EVUs, so das Gutachten der Juristen, sei schwerlich gegenüber der EU-Kommission zu rechtfertigen. Erschwerend komme hinzu, dass die Bundesregierung selbst keinen Bedarf für eine Strom-Reserve festgestellt habe. Damit könnte der mühsam zwischen Union und SPD erreichte Kompromiss wieder in Frage stehen.

Zweifel an Gabriels Klimakompromiss hatte auch DIW-Energieökonom Christian von Hirschhausen bereits am Tag nachdem das Klimapaket vereinbart worden war. In einem Interview mit rbb-online sagte er, die Kapazitätsreserve müsse europaprechtlich geprüft werden, weil sie „ein sehr spezifisches Instrument“, teuer und ineffektiv sei sowie „Milliardenbeträge an die Braunkohlekraftwerke gibt, die sowieso vom Netz gehen“. Die Klimaabgabe „wäre sowohl europarechtlich kompatibel gewesen, als auch effektiv und wirtschaftlich.“

Eigentlich hatte die Regierung ihre Klimaziele für 2020 über eine Abgabe für alte Braunkohlekraftwerke erreichen wollen. Das war jedoch am Widerstand aus Union und SPD und von Gewerkschaften gescheitert. Daraufhin wurde ein Paket geschnürt, wonach die Produktion von Braunkohlekraftwerken mit einer Leistung von insgesamt 2,7 Gigawatt – etwa fünf große Anlagen – gegen Ausgleichszahlungen von 230 Millionen Euro jährlich in eine Reserve verschoben werden sollten. Die Kosten müssen die Stromkunden tragen.

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