Verfassungsbeschwerde gegen EEG 2014

Brandenburger Landwirt klagt wegen Grundrechtsverletzung durch fehlende Übergangsvorschriften für baurechtlich genehmigte Biogasanlagen

Mit der Novellierung des EEG 2014 verletzt der Gesetzgeber den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz mit dem EEG 2014, so dass Landwirten nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe übrig bleibt – so eine Presseerklärung des Vereins Nachhaltige Energien e.V.. Ein Landwirt aus Brandenburg hat daher jetzt Verfassungsbeschwerde eingereicht. Unterstützt wird er dabei vom Verein Nachhaltige Energien.

Der Betroffene erhielt im Jahr 2013 eine Genehmigung für den Bau einer Biogasanlage, die er im Dezember 2014 in Betrieb nahm. Aber er hatte nach den Regeln des alten EEG geplant. Als er dann den ersten Strom erzeugte, galt bereits das EEG 2014. Weil er daher nur die deutlich niedrigere Unterstützung des EEG 2014 bekam, steht er nun vor einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Biogasanlage bei Würzburg – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Gerade dieser Fall sei bei den Übergangsvorschriften durch den Gesetzgeber übersehen worden, stellte der Verein fest. Zwar schuf der Gesetzgeber eine Übergangsvorschrift für Anlagen, die vor seiner Ankündigung schon begonnen wurden, aber er blieb in seinen Gesetzesformulierungen zu ungenau. So wurde übersehen, dass Baugenehmigungen für Biogasanlagen nicht unmittelbar bundesrechtliche Genehmigungen notwendig sind. Hätte nämlich der Landwirt seine Anlage im Rahmen einer sogenannten Bundes-Immissionsschutz-Genehmigung genehmigen lassen, wäre er auf der sicheren Seite gewesen, denn für diese hat die Große Koalition Übergangsregeln ins Gesetz geschrieben. Eine solche Genehmigung benötigte der Landwirt aber gar nicht.

Ein Jahr nach der Novelle des EEG fällen Biogas-Produzenten ein vernichtendes Urteil. Familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe, die auf den Gesetzgeber vertraut und Bioenergieprojekte bis dahin erfolgreich umgesetzt haben, stehen am Rande ihrer Belastungsgrenze. Aus diesem Grund wurde im Mai 2015 die erste Verfassungsklage durch eine Biogasanlage in Baden Württemberg in Karlsruhe eingereicht. Der Verfahrensbevollmächtigte der Verfassungsbeschwerde ist Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl von Paluka Sobola Loibl & Partner aus Regensburg.

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