Auslaufprüfung für Undertaking beantragt

PV-Handelsstreit geht in nächste Runde

Seit einigen Wochen positionieren sich Befürworter und Gegner im Photovoltaik-Handelsstreit. EU Prosun hatte bereits im Sommer angekündigt, man werde die Auslaufprüfung für das Undertaking (Überprüfung -„Expiry Review“- der geltenden Strafmaßnahmen) fristgerecht bei der EU-Kommission beantragen und hat dies nun auch kurz vor Ablauf der Frist getan. Sandra Enkhardt berichtet auf der Webseite des pv magazine.

Die von Solarworld geführte Vereinigung EU Prosun bestätigte den Antrag – im Gegensatz zur EU: Die Kommission bestätigte auf Anfrage von pv magazine den Eingang des Antrags noch nicht. Sollte die EU-Kommission dem Antrag folgen, würden die Anti-Dumpingmaßnahmen zumindest für diese Zeit weiterlaufen. Europas PV-Hersteller verfügten EU Prosun zufolge noch über Produktionskapazität von mehr als sechs Gigawatt, wobei nach Insolvenzen und Werksschließungen auch wieder ein Wachstum zu verzeichnen sei. Den Antrag auf eine Auslaufprüfung muss aus der Industrie kommen und von mindestens 25 Prozent der Zell- und Modulproduktion unterstützt werden, heißt es bei EU Prosun zur Voraussetzung für eine Eröffnung des Prüfverfahrens. Zudem muss bewiesen werden, dass es neues Dumping geben wird, sofern die Vereinbarung ausläuft. Auch müsse eine Wahrscheinlichkeit von erneuter wettbewerbswidriger Schädigung der europäischen Solarindustrie bestehen, damit die EU-Kommission die Auslaufprüfung vornehme. Bei EU Prosun ist man sich sicher, dass es zu einer erneuten Schädigung kommen würde und die chinesischen Hersteller mit ihren Umgehungsversuchen des Undertakings derzeit die besten Beweise dafür lieferten.

In dem Undertaking, das offiziell bis zum 06.12.2015 läuft, sind Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für Hersteller kristalliner PV-Produkte aus China in die EU festgelegt. Die EU-Kommission hat seit Anfang Juni mehrere chinesische PV-Hersteller aus der Vereinbarung ausgeschlossen, da sie gegen verschiedene Vorgaben verstoßen haben. Dies betrifft Canadian Solar, ET Solar, Renesola, Znshine. Aktuell läuft ein Verfahren gegen Chint Solar und Sunny Energy, denen nun ebenfalls der Ausschluss aus dem Undertaking droht.

Die Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen der Europäischen Union zu chinesischen Solarmodulen und Solarzellen sind von der EU-Kommission begründet erlassen worden, nachdem sie unfaire Handelspraktiken chinesischer Unternehmen zum wirtschaftlichen Nachteil der EU-Solarindustrie festgestellt hat. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5858) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5754) mit. Die Schädigung der EU-Solarindustrie durch gedumpte und subventionierte Importe sei wesentlich gewesen. Es habe sich eine klare Verdrängung durch chinesische Unternehmen auf dem europäischen Markt gezeigt. (hib/HLE)

Gegner und Befürworter streiten über Mindestimportpreise als Grund für Schwäche des PV-Marktes

Seit einigen Wochen positionieren sich die Befürworter und Gegner nun vermehrt – die einen wollen die Verlängerung der Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Maßnahmen, die anderen wollen ein Auslaufen der Mindestimportpreise. Hauptstreitpunkt ist dabei, ob die Mindestimportpreise nun der Grund für die derzeitige Schwäche des deutschen und europäischen PV-Marktes sind oder nicht.

„Die Anti-Dumpingmaßnahmen haben damit nichts zu tun. Das Beispiel USA zeigt, dass Anti-Dumping und Marktwachstum kein Widerspruch sind“, heißt es dazu bei EU Prosun. In den USA werde in diesem Jahr erstmals mehr PV-Leistung installiert als in den EU-Ländern. Der Grund für den schwachen Photovoltaik-Markt in Deutschland sei hingegen, dass die Bundesregierung den Ausschreibungsvolumen für Freiflächenanlagen auf 400 Megawatt jährlich gedeckelt habe. „Diese Ausschreibungen waren bisher mehrfach überzeichnet, trotz der Mindestpreise. Auch mit chinesischen Dumpingpreisen würde das Volumen von 400 Megawatt nicht übertroffen werden, da es gesetzlich festgesetzt ist“, heißt es bei EU Prosun.

Folgt: SAFE: Mindestimportpreise lähmen Nachfrage