Kohle-KWK-Förderung wird beendet

Selbst verbrauchter KWK-Strom künftig nicht mehr gefördert

Um der besseren Wirtschaftlichkeit von KWK-Projekten, die überwiegend für die Eigenversorgung bestimmt sind, Rechnung zu tragen, wird für selbst verbrauchten KWK-Strom dagegen zukünftig grundsätzlich keine Förderung gewährt. Ausgenommen sind kleinere Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt sowie Anlagen in der energieintensiven Industrie, weil in diesen Bereichen ohne Förderung keine Wirtschaftlichkeit der Projekte gegeben ist.

Um perspektivisch weitere [[CO2]]-Einsparpotenziale in der Industrie zu heben, wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung für Anlagen von Unternehmen, die Branchen der Anlage 4 des EEG zuzuordnen sind, Zuschlagssätze festzulegen, die jedoch maximal 50 Prozent der Zuschläge für Anlagen der energieintensiven Industrie betragen und den Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission entsprechen. Für bestehende gasbefeuerte KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung wird eine bis Ende 2019 befristete Förderung eingeführt, um die Stilllegung effizienter Strom- und Wärmeversorgung zu verhindern und die entsprechenden [[CO2]]-Mengen einzusparen. Die Förderung wird 2017 evaluiert, um eine Reaktion auf starke Änderungen im energiewirtschaftlichen Umfeld zu ermöglichen. Die Möglichkeit einer entsprechenden Anpassung der Fördersätze durch Rechtsverordnung ist vorgesehen.

Flexibilisierung

Es werden zudem verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Flexibilisierung des Anlagenbetriebes stärker zu fördern. Ein flexibler Anlagenbetrieb ermöglicht eine bessere Abstimmung der KWK-Stromerzeugung auf höhere Anteile fluktuierender erneuerbarer Energien im Strommarkt. Hierzu wird insbesondere der Grundsatz einer verpflichtenden Direktvermarktung für KWK-Anlagen eingeführt. Ausgenommen sind kleinere Anlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowatt. Die Förderung wird bei negativen Strompreisen ausgesetzt, um Anreize für einen nicht bedarfsgerechten Betrieb der KWK-Anlagen zu vermeiden. Schließlich wird auch die Unterstützung für Wärmenetze und –speicher optimiert, indem die zulässigen Förderhöchstbeträge je Vorhaben leicht angehoben werden.

Schließlich wird das KWK-Ausbauziel auf die regelbare Erzeugung bezogen, um Konflikte des KWK-Ausbaus mit dem Ausbau erneuerbarer Energien zu vermeiden. Die Umstellung gewährleistet die Passfähigkeit der KWK-Stromerzeugung sowohl zur Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien als auch zur Entwicklung der Stromerzeugung der übrigen konventionellen Anlagen.

Mehrkosten bis zu 850 Millionen Euro pro Jahr

Die gesamten Mehrkosten des Gesetzes, zu dem auch die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern gehört, werden von der Regierung auf bis zu 850 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Der Kostendeckel für das für das Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Gesetz soll entsprechend auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden.

Finanziert wird die Förderung durch eine KWK-Umlage auf den Strompreis. Die Umlage ist in der Höhe auf maximal 750 Millionen Euro begrenzt. In diesem Jahr betragen die Kosten der Umlage rund 630 Millionen Euro. Nicht privilegierte Endkunden werden mit 0,25 Cent pro Kilowattstunde zur Finanzierung der Förderung des Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Gesetzes herangezogen. Die Belastung sinkt bei Endkunden mit hohem Stromverbrauch auf maximal 0,05 Cent für den Verbrauch, der 100.000 Kilowattstunden übersteigt. Für Endkunden mit hohem Verbrauch in der Industrie reduziert sich die Umlage auf maximal 0,025 Cent pro Kilowattstunde für den Verbrauch, der 100.000 Kilowattstunden übersteigt.

Die Umlagehöhe soll verändert werden. Damit die gestiegenen Kosten nicht allein von den Haushaltskunden und dem Mittelstand getragen werden müssen, wird der Satz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde bei einem Verbrauch von mehr als einer Gigawattstunde auf 0,04 Cent gesenkt. Für stromintensive Unternehmen soll der Satz von 0,025 Cent auf 0,03 Cent leicht angehoben werden. „Hierdurch wird der Kostenanstieg für Haushaltskunden gedämpft“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. „Die Kosten für diese nicht privilegierten Endkunden steigen bei Ausschöpfung des Deckels von derzeit rund 0,25 Cent je Kilowattstunde auf bis zu 0,53 Cent je Kilowattstunde“, erklärt die Bundesregierung. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr würden die Kosten für einen Privathaushalt damit von neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen.

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