BMWi-Ladesäulenverordnung durchs Kabinett

Einheitliche Standards auch für Stecker

Das Bundeskabinett hat laut einer Pressemitteilung am 28.10.2015 die Verordnung des BMWi über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile behandelt. Sie hat klare, verbindliche Regelungen zu den Steckerstandards zum Inhalt und stellt sowohl Kontrolle der Vorgaben als auch technische Sicherheit der Anlagen sicher.

Bundesminister Gabriel: „Ich bin zuversichtlich, dass die verbesserte Rechtssicherheit zu mehr privaten Investitionen in den bedarfsgerechten Aufbau von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in Deutschland führen wird. Dies unterstützt den Markthochlauf von Elektromobilen.“

Mit der Verordnung erhält Deutschland als erstes europäisches Mitgliedsland gemäß der EU-Richtlinie 2014/94/EU verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektromobilen. Das garantiert die sogenannte Interoperabilität öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur hinsichtlich der Steckerstandards.

Zudem regelt die Verordnung, dass die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte deren Aufbau sowie Außerbetriebnahme der Bundesnetzagentur anzeigen müssen. Auch die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen sie beim Betrieb von Schnellladepunkten regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen. Bevor der Verordnungsentwurf in Kraft tritt, bedarf er vor seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.

->Quelle: bmwi.de/pressemitteilungen