55 müssen zustimmen

Langfristiges Emissionsziel

Der Vertrag wird am längsten wegen seines langfristigen Ausstiegsziels aus den Treibhausgasemissionen in Erinnerung bleiben, weil er einen Wendepunkt in der Nutzung fossiler Energieträger nahelegt. Schlüsselsätze hierfür sind, dass die Staaten „darauf abzielen, so schnell wie möglich globale Scheitelpunkte für Treibhausgas-Emissionen zu erreichen“ und „sich zu scharfen Einschnitten danach verpflichten, um in der zweiten Jahrhunderthälfte ein Gleichgewicht zwischen anthropogenen Emissionen aus CO2-Quellen und dem Abbau durch CO2-Senken zu erreichen“(§ 4.1). Dieser merkwürdige Wortlaut bedeutet, dass nach einem bestimmten Punkt im Laufe dieses Jahrhunderts alle Emissionen („Quellen“) durch Entnahme von Treibhausgasen aus der Luft („Senken“) ausgeglichen werden müssen. Eine Möglichkeit dazu könnte das Pflanzen von Bäumen sein. Einige Analysten weisen darauf hin, dass es einfacher sei, die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger zu senken, als aus anderen Sektoren wie der Landwirtschaft. Als Ergebnis kann ein Ziel von netto Null Treibhausgasen nach 2050 einen noch früheren globalen Ausstieg aus CO2-Emissionen und fossilen Brennstoffen, nämlich  v o r  2050 implizieren.

Langfristiges Klimaabkommen

Das Abkommen startet einen langfristigen Prozess. Die Länder vereinbarten alle fünf Jahre neue Klimaschutzziele, was darauf hindeutet, dass das Abkommen solange in Kraft bleibt, bis das langfristige Ziel des Ausstiegs aus den Treibhausgasen erfüllt sein wird. Nationale Klimaschutzziele werden nun „auf nationaler Ebene festgelegte Beiträge“ (die NDCs). Alle Staaten (§ 4.2) müssen unter Führung der Industrieländer (§ 4.4) alle fünf Jahre (§ 4.9) neue NDCs bekannt geben. Die Länder müssen jede Runde der NDCs ehrgeiziger als die letzte gestalten (§ 4.3), in „einer Progression über das aktuelle NDC des Landes hinaus und höchstmöglichen Ehrgeiz belegend“.

Kurzfristigen Ehrgeiz weckend

Fast alle Länder (189 bis heute von insgesamt 195) haben sich verpflichtet, ab 2020 Klimaschutzmaßnahmen einzuleiten, entweder 2025 oder 2030. Die Analyse zeigt, dass diese Zusagen zu schwach sind, um die globale durchschnittliche Erwärmung auf unter 2° C zu begrenzen. Um dieses Problem anzugehen, kam man überein, dass die Staaten 2018 sich treffen, um erneut zu prüfen, ob sie ihren Anspruch (§ 20) verstärken müssen. In Zukunft würden sich die Teilnehmerstaaten alle fünf Jahre (2018, 2023 usw.) zu dieser globalen „Inventur“ verpflichten, um die angestrebten Kohlendioxidemissionen zu senken, um Anpassung und Bereitstellung von Klimafinanzierung (§ 14.1) zu sichern.

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