Wärmesektor – Stiefkind der Energiewende

Anhörung zum Grünen-Gesetz-Entwurf einer Gesetzes-Änderung zur Förderung Erneuerbarer Wärme-Energie

Die deutschen Hauseigentümer lehnen eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich für ihre Gebäude strikt ab: „Haus & Grund spricht sich gegen Zwang und für eine Energie- und Klimapolitik mit Augenmaß aus“, erklärte Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagswirtschaftsausschusses über einen Grünen-Gesetzentwurf am 17.02.2016. Andere Fachleute zeigten sich dagegen durchaus dafür aufgeschlossen, um den Klimaschutz voranzubringen.

In der Anhörung ging es um einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885), mit dem eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien angestrebt werden soll. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden bei Austausch oder nachträglichem Einbau einer Heizungsanlage entweder mindestens 15 Prozent ihres Energiebedarfs mit Erneuerbaren Energien decken oder denselben um 15 Prozent reduzieren müssen. Vorgesehen sind zudem – miteinander kombinierbare – Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Erneuerbaren Energien hätten bereits 15 Prozent am Endverbrauch für Wärme und Kälte erreicht, stellte Warnecke fest. Damit seien die gesetzlichen Ziele für 2020 von den Wohngebäudeeigentümern bereits erreicht worden. Er verwies auf landesgesetzliche Regelungen in Baden-Württemberg, auf die der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezug nimmt. In dem Bundesland hätten viele Hauseigentümer in die Reparatur ihrer alten Heizungen investiert, um so die hohen Kosten für Erneuerbare-Energien-Anlagen zu vermeiden.

Diese Erfahrungen bestätigte Manfred Greis vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. In Baden-Württemberg seien vor Inkrafttreten des dortigen Gesetzes 4.500 Anlagen saniert worden, ohne dass es zum Einsatz Erneuerbarer Energien gekommen sei. Daher lehnte der Verband den Gesetzentwurf ab, „weil wir gegen Zwänge sind“. Ordnungsrechtliche Anforderungen zur Nutzung Erneuerbarer Energien könnten bei Neubauten angewendet werden, im Gebäudebestand sei dagegen auf eine verstetigte und attraktive Förderung Erneuerbarer Energien sowie auf verbesserte Rahmenbedingungen zu setzen.

Folgt: Zusammenlegung von Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gefordert