EEG-2016-Eckpunkte – Chancen für Bürgerenergie?

Staatssekretär Baake legt Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt für das EEG 2016 vor

Wirtschafts- und Energie-Staatssekretär Rainer Baake hat am 15.02.2016 ein Konzept vorgelegt, das die Akteursvielfalt bei der Umstellung der Förderung für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen erhalten soll. Durch den Systemwechsel zu Ausschreibungen, der mit dem neuen EEG 2016 vollzogen werde, sollen die erneuerbaren Energien stärker an den Markt herangeführt und der künftige Ausbau planvoll gestaltet werden. Zugleich solle die Akteursvielfalt in der erneuerbare Energien-Branche erhalten bleiben.

Staatssekretär Baake: „Der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien basiert maßgeblich auf dem Engagement einer Vielzahl von Personen, Unternehmen und Verbänden. Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften haben durch ihre meist lokale Verankerung die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien gesteigert. Wir brauchen sie auch in der nächsten Phase der Energiewende. Daher habe ich heute ein Konzept vorgestellt, mit dem wir sicherstellen, dass sie im wettbewerblichen Verfahren der Ausschreibungen bestehen können.“

Lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften sollen leichter an Ausschreibungen teilnehmen können

Dieses Konzept sieht vor, dass bestimmte lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Hierfür werden die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt. Sie können im Gegensatz zu den anderen – häufig größeren – Akteuren bereits vor der Erteilung einer Genehmigung für eine Windkraftanlage und unter erleichterten finanziellen Bedingungen ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben. Damit erhalten sie frühzeitig die notwendige Investitionssicherheit, um neue Windprojekte auch künftig zu entwickeln und zu bauen.

Neben dem Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt enthält das aktualisierte Eckpunktepapier erstmals auch Aussagen zum Ausschreibungsdesign für die Windenergie auf See.

Die Arbeiten am neuen EEG laufen derzeit. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu starten und bis zur Sommerpause 2016 abzuschließen.

->Quellen: