BMWi legt regionale Grünstrom-Eckpunkte vor – VKU-Kritik

Leitgedanken für die Eckpunkte

Die Eckpunkte stellen ein Modell vor, das eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglicht und bestehende Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung erweitert. Sie sind laut BMWi von folgenden Leitgedanken geprägt:

  • Das System soll energiewirtschaftlich sinnvoll sein:
    Ziel ist eine größere Akzeptanz der Menschen und mehr Schub für den Ausbau der Erneuerbaren. Zudem soll das System keine Anreize setzen, die die wettbewerbliche Preisbildung am Strommarkt einschränken.
  • Die EEG-Umlage soll nicht zusätzlich belastet werden:
    Indem nur die Stromkennzeichnung erweitert, aber kein neues Vermarktungssystem eingeführt wird, wird die EEG-Umlage nicht zusätzlich belastet. Die Änderungen in der Stromkennzeichnung sind somit kostenneutral.
  • Das System zur Kennzeichnung soll möglichst einfach sein:
    Der Aufwand, den die regionale Kennzeichnung für Wirtschaft und Verwaltung mit sich bringt, soll möglichst gering sein. Je einfacher die Kennzeichnung ist, desto breiter kann sie genutzt werden. Daher soll auch kein neues Vermarktungssystem geschaffen werden, sondern es werden lediglich die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung erweitert.
  • Die Kennzeichnung soll glaubwürdig sein:
    Gegenüber dem Stromkunden darf nicht mehr regionaler Grünstrom ausgewiesen werden als tatsächlich erzeugt wurde. Das stellt das Herkunftsnachweisregister sicher. Regionaler Strom, der durch das EEG gefördert und damit über die EEG-Umlage finanziert wird, darf außerdem nur als geförderter Strom gekennzeichnet werden.

Die Möglichkeit zur regionalen Grünstromkennzeichnung soll Bestandteil der EEG-Novelle 2016 mit dem Ziel sein, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause 2016 abzuschließen.

Folgt: VKU-Stellungnahme und Kritik von Hans-Josef Fell