Bayern bremst Wind aus

Mit PV und Wind 100 % EE in Bayern möglich

Mit gut auszubauender Photovoltaik (PV) und Windkraft sowie mit den überwiegend schon vorhandenen Kraftwerken, die mit Bioenergie oder Wasserkraft arbeiten, und mit den Begleitbausteinen Lastmanagement, Netzausbau und Speicherausbau kann Bayern seine Stromversorgung Richtung 100 % EE-Strom entwickeln. Zugpferde müssen PV und Windkraft sein. Beide liefern jetzt schon den Strom aus neuen Großanlagen für unter 9 Cent je Kilowattstunde (kWh). Und bei beiden werden dank technischer Fortschritte diese Kosten noch sinken.

Windkraft in Bayern braucht 10 GW Wind aus 4.000 Anlagen

Drei Indikatoren zeigen, wie in den nächsten Jahren sich die Windkraftnutzung in Bayern zu entwickeln droht: Zahl der Inbetriebnahmen, Zahl der Genehmigungen und die Zahl neuer Projekte.

Von ersten Projektüberlegungen bis zur Inbetriebnahme dauert es für Planung, Genehmigung und Bau in der Regel 3 – 6 Jahre. In Bayern machte sich in den Jahren 2014 und 2015 der Aufbruch nach dem Großschadensereignis Fukushima bemerkbar.

Bayern braucht 4.000 moderne Windkraftanlagen (WKA) mit gut 10.000 MW, um ein Drittel seines Stromverbrauchs aus Windkraft zu decken. Andere Bundesländer (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) mit gleicher oder größerer Bevölkerungsdichte haben heute auf die Fläche bezogen schon mehr Windkraftwerke als Bayern mit 4.000 Windrädern dann hätte.

2015 nur 65 Genehmigungen

Die erteilten Genehmigungen für Windenergieanlagen in Bayern nahmen seit 2013 kontinuierlich ab. Und brechen seit 2015 dramatisch auf lediglich 65 Genehmigungen ein. Im November 2014 trat die 10-H-Regelung in Kraft. Von den 65 in 2015 erteilten Genehmigungen wurden laut Aussagen der Landratsämter die meisten noch nach alter Gesetzgebung behandelt, da die Unterlagen schon vor Februar 2014 eingereicht waren oder vor November 2014 ein Vorbescheid gem. § 9 BImSchG ausgestellt war. So wurden von diesen 65 Genehmigungen nur 26 nach den neuen Gesetzen (10 H) behandelt.

Wenn ein Windkraftprojekt angedacht wird, sprechen zu Beginn die Projektierer mit einem Windgutachter: Weht am Standort ausreichend Wind? Eine Nachfrage bei Windgutachtern ergab, dass im ganzen Jahr 2015 praktisch kein einziges neues Windkraftprojekt aus Bayern angefragt wurde.

Zum Schutz vor weiterer Zersiedlung unterbindet das Baugesetzbuch das Bauen im Außenbereich. Allerdings sieht es Ausnahmen für insbesondere Infrastruktureinrichtungen wie Verkehrs- oder Energieanlagen sowie Landwirtschaftsgebäude vor. Dieses Ausnahmeprivileg wurde allein in Bayern für Windkraftvorhaben unterhalb 10H aufgehoben. Da Bayern im Unterschied zu küstennahen Regionen ein Land mit Leichtwind ist, müssen die Anlagen hier auf hohen Türmen errichtet werden. Eine Faustformel sagt: „Ein Meter mehr Höhe bringt fast ein Prozent mehr Windstrom. Nimmt man statt 100 m Nabenhöhe 150 m Nabenhöhe, kann man fast 50 Prozent mehr Windstrom produzieren. Niedrige Anlagen sind in Bayern nicht wirtschaftlich.

Folgt: Mehr als 2 km Abstand nötig