Digitalisierungsgesetz „ohne Sinn und Ziel“

BEE: „Alibi-Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende – vermeidbare Kostenlawine droht“

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sprach sich am 13.04.2016 in der Anhörung  des Wirtschaftsausschusses des Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende klar gegen die zwangsweise Einführung von Smart-Metern bei neuen und bestehenden Ökostrom-Anlagen aus. BEE-Geschäftsführer Hermann Falk: „Das Gesetz führt zu einer überflüssigen Kostenlawine, der Nutzen ist nicht ersichtlich.“

[note 50Hertz-Geschäftsführer Boris Schucht fürchtet ein ‚Abrechnungschaos‘, wenn das im Gesetzentwurf vorgesehene Konzept der ’sternförmigen‘ Datenplattform nicht realisiert wird. Peter Büttgen vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit befürchtet, wenn die Netzbetreiber Datendrehscheibe würden, konterkariere man das ganze Datenschutzkonzept. Abteilungspräsident Bernd Kowalski vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betonte, die (zum Teil anonymisierten) Daten dürften nur zweckgebunden weitergegeben werden, denn grundsätzlich bleibe die Datenhoheit beim Kunden. Für Johanna Kardel (ZVEI) gibt es keinen Nutzen für die Beschränktheit des Marktes für die Smart Meter dadurch, dass sich die Einbaupflicht zunächst auf 6.000 kWh/a bezieht. Holger Loew, BDEW, erläutert. „Sie müssten massiv Wechselrichter austauschen,“ insgesamt 1 Mio. Euro Kosten für die Anlagen mit unter 30 kW Leistung. (Angelika Nikionok-Ehrlich auf energie-und-management.de)]

„Die Kosten-Nutzen-Analyse, die das Bundeswirtschaftsministerium für diesen Gesetzentwurf vorlegt, ist nicht nachvollziehbar“, so Falk. Die absehbaren Kosten für Verbraucher und Solaranlagen-Betreiber wären viel zu hoch. Die im Gesetzesentwurf abgebildeten Kostenobergrenzen sind zudem intransparent. Es ist unklar, wer verschiedene Nachrüstungs- und Umbaukosten trägt wie z.B. den gegebenenfalls notwendigen Austausch eines Wechselrichters oder Zählerschranks. Entsprechende Anfragen gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und im Deutschen Bundestag blieben bislang unbeantwortet. Es liegt auf der Hand: Entweder trägt der Anlagenbetreiber die unnötigen Kosten oder der Stromkunde über die Netzentgelte.

Falk: „Verbrauchern und Produzenten Erneuerbarer Energien sollen höhere Kosten aufgebürdet werden. Auch ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung werden eingeschränkt, ohne dass ihnen oder der Energiewende ein messbarer Nutzen entsteht. Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.“

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