BEE: EEG 2016 korrigieren!

Deutliche Korrekturen an EEG 2016 erforderlich, um Energiewende auf Kurs zu halten

Die Energiewende ist das beharrliche Werk von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Mittelstand, die mutig und entschlossen über alle Erneuerbaren Technologien hinweg in eine dezentrale Erzeugungsstruktur investierten. Heute stellen sich alle Akteure der Energiewirtschaft der Aufgabe das erneuerbare Energiesystem aufzubauen. Die Bundesregierung muss dies zur Kenntnis nehmen und den Prozess mit der EEG Novelle 2016 unterstützen. Dafür sind an dieser Novelle noch deutliche Korrekturen erforderlich, so der Bundesverband Erneuerbare Energien in einer Pressemitteilung.

„Bisher tritt die Bundesregierung mit der EEG Novelle völlig auf der Stelle. Es droht ein gefährlicher Rückschlag für die hoch erfolgreiche Energiewende. Es gilt jetzt den Schwung von Paris in die Novelle einfließen zu lassen. Dafür müssen der Ausbau Erneuerbarer Technologien dynamisiert, die Sektorenkopplung vorangebracht und Flexibilitäten im System unterstützt werden“, so BEE-Präsident Fritz Brickwedde.

Der BEE hat am 28.04.2016 seine Stellungnahme zum EEG 2016 abgegeben, die sich inhaltlich in die Stellungnahmen zum Strommarktgesetz, zum Digitalisierungsgesetz einfügt und so deutlich unterstreicht, dass es jetzt um die Gestaltung eines verlässlichen Rechtsrahmens für die Erneuerbare Energiewelt gehen muss. Es geht um 350.000 Arbeitsplätze aber auch um Millionen von Menschen die begeistert in Erneuerbare Energien investiert haben. Es ist mutlos, den Ausbau der Erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung zu deckeln. Die Bundesregierung darf den Ausbau nicht blockieren, sondern muss diesen positiv flankieren. Dafür ist es erforderlich das Ziel für den Strommarkt auf 60% Erneuerbare bis 2025 anzuheben und allen Erneuerbaren Technologien eine klare Ausbauperspektive zu geben.

Biomasse braucht zügige Nachfolgeregelung

Für Biomasse ist eine zügige Nachfolgeregelung notwendig, um die energiewirtschaftlich wichtige Ausgleichsfunktion der Bioenergie zu sichern. Darüber hinaus würde ein moderater Zubau an Bioenergieanlagen dem hohen Nutzen der Bioenergie für den Strommarkt der Zukunft gerecht. Bei der Photovoltaik verfehlt die Bundesregierung wiederholt ihre eigenen niedrigen Zielwerte. Wir halten es angesichts des schwachen Solarmarkts für tragbar, die Ausschreibungsmenge für Freiflächenanlagen auf 1.000 MW zu erhöhen. Der BEE begrüßt den Verzicht auf Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen, so wie es die De-minimis-Regel der EU-Kommission vorsieht. Die Novelle sollte außerdem dazu genutzt werden, Mieterstromkonzepte zu erleichtern, damit auch die Menschen in den Städten günstigen Solarstrom nutzen können.

Wir brauchen zudem einen kontinuierlich dynamischen Ausbau der Windenergie an Land und ein stabiles Mengengerüst für die Offshore Windenergie. Ohne die Bestätigung des Netto-Ausbaukorridors für Wind an Land aus dem EEG 2014 droht energiepolitischer Stillstand und werden tausende Arbeitsplätze in dieser hoch innovativen und exportstarken Industrie und ihren Zulieferern massiv gefährdet. Deshalb ist eine Mindestausschreibungsmenge von 2.500 MW netto unumgänglich. Bei Offshore lassen sich die Ansiedlung von Produktionsstätten und die Erschließung von Kostensenkungspotenzialen nur erreichen, wenn es einen verlässlichen Ausbaukorridor von 900 MW jährlich gibt und eine klare Regelung wie der bisher geleistete Entwicklungsaufwand entschädigt wird.

Bürgerenergieprojekte mittels De-minimis-Regelung weiter ermöglichen

In einem breit aufgefächerten Markt, der von vielen mittelständischen Akteuren und Unternehmen aller Rechtsformen gekennzeichnet ist, wurde der Ausbau Erneuerbarer-Energien-Kapazitäten erreicht. Die breite Beteiligung der Menschen ist zugleich die Basis für Akzeptanz einer immer dezentraleren Energieproduktion. Deshalb erwarten wir, dass die Bundesregierung die von der EU-Kommission konkretisierte De-minimis-Regelung für Projekte von bis zu 18 MW bei Wind an Land nutzt, um Bürgerenergieprojekte weiter möglich zu machen. Die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung erhöht deren Risiken und stellt diese gegenüber global agierenden Akteuren schlechter. Aus Sicht des BEEs greift die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung für Bürgerenergie zu kurz. Die durch Ausschreibung entstehenden Risiken für Bürgerenergie sollten deutlich reduziert werden.

„Der Entwurf für das EEG 2016 wird den Vereinbarungen von Paris und dem kurz vor der Fertigstellung stehenden Klimaschutzplan 2050 nicht gerecht. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von schwerwiegenden irreversiblen Fehlern, die die Energiewende insgesamt und die international beachtlich erfolgreiche Branche des Erneuerbare-Energien-Anlagenbaus nachhaltig gefährden können. Wir mahnen daher einen solide Überarbeitung des Gesetzentwurfes an“, so BEE-Präsident Fritz Brickwedde.

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