Förderinitiative ‚Innovative Hochschule‘

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 20.05.2016 die Vereinbarung zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ – einstimmig verabschiedet. Bund und Länder stellen hierfür gemeinsam bis zu 550 Millionen Euro für zehn Jahre zur Verfügung.

Kernpunkte der Förderinitiative:

Die vorgeschlagene Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen basiert auf folgenden Eckpunkten:

  • Die Förderinitiative ist mit 550 Millionen Euro für zehn Jahre dotiert. Die Fördermittel sollen jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen werden. Darin enthalten ist eine Projektpauschale für Hochschulen von 22 Prozent zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Ausgaben.
  • Mindestens die Hälfte der Fördersumme und mindestens die Hälfte der ausgewählten Förderfälle müssen auf Fachhochschulen oder Verbünde unter Koordination einer Fachhochschule entfallen.
  • Programmziele:
    – Stärkung der strategischen Rolle der Hochschulen im regionalen Innovationssystem
    – Unterstützung von Hochschulen, die bereits über eine kohärente Strategie für ihre Interaktion mit Wirtschaft und Gesellschaft sowie Strukturen und Erfahrungen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer verfügen, in der Profilierung im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer der gesamten Hochschule oder in ausgewählten thematischen Bereichen der Hochschule
  • Mit der Förderinitiative wird zur Umsetzung dieser Ziele der strategische Auf- und Ausbau der Kooperation von Hochschulen mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in Verbünden, Netzwerken und in innovativen Formen angestrebt.
  • Die Vereinbarung soll bis zum Jahr 2027 abgeschlossen werden. Im Jahr 2016 soll die Förderinitiative ausgeschrieben werden, der Förderbeginn ist für 2018 vorgesehen.

->Quelle: gwk-bonn.de/pm2016-08.pdf