Speicherförderung befördert Energiewende

Erster Energiekosten-Indikator für die Industrie – Deutsche Energierechnung um ein Zehntel gesunken

„Wir begrüßen die Ergebnisse des Speichermonitorings, die unsere eigenen Schlussfolgerungen bestätigen“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Die Studie zeigt: Solarstromspeicher haben positive volkswirtschaftliche Effekte.“ So lässt sich bei gleichbleibendem Netzausbau deutlich mehr Photovoltaik-Leistung integrieren. Dank der Solarstromspeicher speisen die im Rahmen des Speicherprogramms installierten PV-Anlagen von ihren 75 MW Gesamtleistung nur maximal 45 MW ins Netz ein.

Das erste Förderprogramm der Bundesregierung von Mai 2013 bis Ende 2015 hat Solarstromspeichern zum technologischen Durchbruch verholfen. Seit März 2016 ist ein neues Förderprogramm verfügbar. Durch die verschärften Fördervoraussetzungen erhöht sich laut RWTH Aachen die Aufnahmefähigkeit der Netze um den Faktor zwei. Solarstromspeicher sorgen außerdem für mehr Unabhängigkeit und machen es möglich, den Großteil des selbsterzeugten Solarstroms dann zu verbrauchen, wenn er benötigt wird. In Deutschland sind bereits mehr als 35.000 Solarstromspeicher installiert.

Kurzzusammenfassung des Förderprogramms für dezentrale Solarstromspeicher

„Das KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher fördert stationäre Batteriespeicher zur Verwendung in Kombination mit PV-Anlagen durch zinsgünstige Kredite sowie Tilgungszuschüsse von bis zu 25 % der anfallenden Investitionskosten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die zweite Periode des Speicherförderprogramms ist seit dem 01.03.2016 verfügbar und bis zum 31.12.2018 befristet. Die maximal abrufbaren Tilgungszuschüsse betragen in Summe 30 Millionen Euro. Um eine nachhaltige Entwicklung der Technologie anzureizen, sind nur Speichersysteme förderfähig, die eine Reihe von technischen Bedingungen erfüllen. Hierzu zählen unter anderem eine netzdienliche Reduzierung der maximalen Einspeiseleistung der PV-Anlage auf 50 %, eine zehnjährige Zeitwertersatzgarantie des Batteriespeichers sowie die Offenlegung der relevanten Kommunikationsschnittstellen zur zukünftigen Integration bi­direktionaler Netzdienstleistungen.“

Folgt: Kurzzusammenfassung des wissenschaftlichen Monitoringprogramms