Gabriel: Grünes Licht aus Brüssel für KWK-Förderung und abschaltbare Lasten
Die Europäische Kommission hat am 24.10.2016 zwei weitere wichtige Bausteine zur Umsetzung der Energiewende beihilferechtlich freigegeben: das neue Förderregime für KWK-Anlagen und die Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) – so eine Medienmitteilung das BMWi.
Bundesminister Gabriel dazu: „Wir haben uns in Brüssel lange und nachdrücklich für unser Gesetz eingesetzt und konnten schließlich gemeinsam mit der Europäischen Kommission alle offenen Fragen klären. Jetzt kann die Förderung von KWK-Anlagen nach dem neuen KWKG endlich starten. Es ist ein gutes Signal, dass in diesem wichtigen Bereich für die nächsten Jahre Rechtssicherheit geschaffen wurde. Wir konnten zudem erreichen, dass für die Betreiber von KWK-Anlagen eine lückenlose Förderung garantiert ist. Diese kann jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2016 gezahlt werden.“
Nach über einem Jahr intensiver Gespräche hat die Europäische Kommission heute die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nach dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG – siehe solarify.eu/kwkg-2016) genehmigt. Das neue KWKG ist bereits zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Nach Ansicht der Kommission stellte die KWK-Förderung zunächst eine staatliche Beihilfe dar. Eine solche darf erst ausgezahlt werden, wenn sie vorher von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Mit der Genehmigung kann die KWK-Förderung nun rückwirkend zum 01.01.2016 gezahlt werden. Das für die Abwicklung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird mit dem Versand der Förderbescheide beginnen, sobald in Kürze die inhaltliche Prüfung der Genehmigung abgeschlossen ist. Zu diesem Zeitpunkt, über den das BAFA, bzw. das BMWi gesondert informieren werden, wird auch die Allgemeinverfügung für KWK-Anlagen freigeschaltet.
Die wichtigste Neuerung betrifft mittelgroße Anlagen (1-50 MW elektrische Nennleistung), deren Förderung zukünftig ausgeschrieben wird. Die erforderliche Verordnung zur Umsetzung der Ausschreibung wird 2017 erlassen. Die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18.
Reduzierung der KWKG-Umlage für große Stromverbraucher wird noch geprüft
Gleichzeitig mit der heutigen Genehmigung hat die Europäische Kommission wie erwartet angekündigt, die Regelungen zur Reduzierung der KWKG-Umlage für große Stromverbraucher näher zu prüfen. Die Bundesregierung geht aber auch hier am Ende von einer positiven Entscheidung aus.
Die EU-Kommission hat ebenfalls bestätigt, dass auch die Neufassung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) mit den europäischen Beihilferegeln vereinbar ist. Sie ermöglicht es den Übertragungsnetzbetreibern, Verträge mit industriellen Großverbrauchern abzuschließen, die ihren Stromverbrauch kurzzeitig reduzieren können („abschaltbare Lasten“ – siehe: solarify.eu/abschaltbare-lasten). Damit dient sie als flexibles Instrument für Notfälle der Unterfrequenz im Netz, für den Systembilanzausgleich und für die Engpassentlastung. Die neue Fassung der AbLaV ist am 01.10.2016 in Kraft getreten.
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