KBA: VW hat manipuliert

Kraftfahrt-Bundesamt widerspricht Wolfsburg in Bundestags-Untersuchungsausschuss

VW-Transparent 'Wir brauchen Euch'- Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft 11.11.2015

Wie ernst das VW-Transparent wohl gemeint war? „Wir brauchen Transparenz, Offenheit, Energie und Mut – vor allem brauchen wir Euch“ – Mit Transparenz und Offenheit ist es jedenfalls nicht weit her – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die Darstellung des Volkswagenkonzerns, er habe in der Abgasaffäre europäisches Recht eingehalten, gerät in Zweifel. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verneint jedenfalls die Behauptung der Wolfsburger und bekräftigte am späten Donnerstagabend (10.11.2016) im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages die Ansicht, wonach VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe, um die Emissionswerte von Dieselautos zu manipulieren – so der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“.

Deshalb habe das KBA mit seinem Bescheid an VW zum Rückruf von 2,4 Millionen Autos in Deutschland aufgefordert, sagte KBA-Abteilungsleiter Mark Wummel. Der Bescheid sei rechtskräftig, denn VW habe ihm nicht widersprochen. „Für uns ist die Sache damit klar“, sagte Wummel. VW hatte erklärt, man habe anders als in den USA im Einklang mit europäischem Recht gehandelt.

Wummel gehörte auch der von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nach Auffliegen des VW-Skandals eingesetzten Untersuchungskommission an. Diese hatte 53 Dieselmodelle unter die Lupe genommen. Außer bei VW wurden aber (in Deutschland) keine illegalen Abschalteinrichtungen entdeckt. Eine solche Software ist nach EU-Recht  aus Gründen des Motorschutzes in Ausnahmefällen zulässig. Viele Hersteller nutzten daher sogenannte Thermofenster: Außerhalb eines bestimmten Temperaturbereiches wird die Abgasreinigung dadurch abgeschaltet oder reduziert. Die Tester hatten aber bei zahlreichen Autos Zweifel, ob die Thermofenster noch zulässig waren. Nach Gesprächen mit Herstellern hätten diese Abhilfe zugesagt. Rund 630.000 Autos wurden zurückgerufen, darunter Fahrzeuge von VW, Audi, Porsche, Mercedes und Opel.

Wummel hofft, dass die EU-Regelungen an dieser Stelle genauer gefasst werden. Es sollten die Vorschriften geschärft werden, wann eine Abschalteinrichtung zulässig ist und wann nicht. Neuerdings müssen die Hersteller in Deutschland solche Software vor der Typprüfung anzeigen. Das KBA selbst hat bislang keine Einblicke in die Motorsoftware von Herstellern genommen, um solche Tricksereien aufzudecken. Zwar hätte man sie in Ausnahmefällen anfordern können. Es sei aber nie gemacht worden, weil es bis zur VW-Affäre auch keine Grund gegeben habe, sagte Wummel. Das KBA sei jetzt dabei, das technische Know-how dafür anzuschaffen.

Axel Friedrich - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für SolarifyDass VW eine Betrugssoftware benutzte, war Wummel vor September 2015 nicht bekannt. Das konnte Axel Friedrich, bis 2007 Abteilungsleiter im Umweltbundesamt und heute für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aktiv, nicht verstehen. Abschalteinrichtungen gebe es schon sehr lange. „Das ist keine neue Sache“, sagte er im Ausschuss. Friedrich und die DUH testen schon seit Jahren das Abgasverhalten von Dieselfahrzeugen. Rund 500 Straßenmessungen an 150 Modellen hat Friedrich nach eigenen Angaben vorgenommen. Nach Auffälligkeiten an einem VW Passat mit der Euro-Norm 6 wies die Umwelthilfe im Februar 2011 in einem Gespräch das Verkehrsministerium darauf hin. Die Daten seien geeignet gewesen, von einer Abschalteinrichtung auszugehen. Der Verdacht sei „extrem groß“ gewesen. Er habe gehofft, dass die Hinweise eigene Messungen durch das Ministerium auslösten. Das sei aber nicht geschehen. Wie das KBA räumte aber auch Friedrich ein, dass die EU-Regeln in Sachen Thermofenster zu ungenau seien. Es stelle sich die Frage, warum in den USA solche Fenster verboten seien, obwohl es sich um die gleichen Motoren wie in Europa handele. (hib/stu)

->Quelle: bundestag.de/hib