VW: Umrüstungsverweigerer verlieren Zulassung

KBA-Justiziar sagt vor Ausschuss aus

VW-Auspuff, alt - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft_20150930_143943Wenn sich Besitzer von VWs mit Schummel-Abgasreinigung weigern nachzurüsten, müssen sie den den Entzug der Zulassung befürchten. Darauf wies – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – Frank Liebhart, Justiziar des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), am 24.11.2016 im Bundestags-Abgas-Untersuchungsausschuss aufmerksam.

Aber die Zulassungsbehörden der Länder könnten selbst darüber entscheiden. Zuvor würden die Halter aber aufgefordert, den Mangel beseitigen zu lassen. Noch laufen allerdings die Rückrufaktionen von VW. In Deutschland sind rund 2,6 Millionen Fahrzeuge betroffen.

'Wir brauchen Euch' - Appell an VW-Kraftwerk in Wolfsburg - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft 20151111_094124[note Ungewollte Komik? Zynismus? Unbeabsichtigte Selbstkritik? – „Wir brauchen Transparenz, Offenheit, Energie und Mut. Vor allem aber brauchen wir Euch“ – Appell an VW-Kraftwerk in Wolfsburg kurz nach Aufdeckung des Abgas-Skandals – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft 20151111]

VW hatte zugegeben, in den USA verbotene Software genutzt zu haben, um die Emissionen von Stickoxiden auf dem Prüfstand zu manipulieren. VW behauptet aber, sich in Europa rechtskonform verhalten zu haben. Dem widersprechen aber BMVI und KBA. Angeordnet wurde daher der Rückruf der betreffenden Autos. Liebhart hatte ein Rechtsgutachten von VW geprüft und es sei „äußert leicht“ gewesen, die Darlegung von VW zu entkräften. Eine EU-Verordnung von 2007 verbietet Abschalteinrichtungen im Grundsatz, lässt aber Ausnahmen etwa zum Motorschutz zu. Die Frage der Ausnahmen ist offenbar nicht konkret geregelt. Immer wieder verwiesen im Ausschuss in den vergangenen Wochen zu dieser Frage Techniker auf Juristen und umgekehrt.

Händler und VW-Halter versuchten zu tricksen

Nach Bekanntwerden des VW-Skandals im September 2015 gab es offenbar Versuche von Händlern und VW-Haltern, Autos mit nicht umgerüsteten Motoren mit Tricks auf den deutschen Markt zu bringen. Eine BMVI-Referentin berichtete über „vermehrte“ Kurzzulassungen solcher Fahrzeuge im Ausland – in Deutschland würden sie dann ohne erneute Prüfung gemäß europäischen Regeln zugelassen. Es habe daher eine klare Ansage an die Bundesländer gegeben, dass dies unzulässig sei.

Thema im Ausschuss war auch die Zusammenarbeit zwischen Verkehrs- und Justizministerium, in die Zuständigkeit des Letzteren fällt der Verbraucherschutz. Das BMJV wollte im Herbst die Gesetzesarbeiten für eine „Musterfeststellungsklage“ beschleunigen, die das BMVI lehnte diese jedoch ablehnte. „Die wurde uns dann herausgestrichen“, sagte Sonja Kreitmair, bis September Abteilungsleiterin für Verbraucherpolitik, Energie und Verkehr im Justizressort. Die Musterklage habe man als gutes Instrument für die Verbraucher gesehen. Bei einem so hoch komplexen Gerät wie einem Auto könne ein einzelner Verbraucher nur schwer einen Mangel gegenüber dem Hersteller belegen und etwa Tausende Euro für Gutachten aufbringen.

Das Projekt Musterklage lag lange auf Eis. Nun soll es aber bis Jahresende doch einen Referentenentwurf geben. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angedeutet, offen die Machbarkeit zu prüfen. Musterklagen sind allerdings nicht mit den in den USA üblichen Sammelklagen zu vergleichen, wie Kreitmair betonte. Kreitmair beklagte ferner eine mangelhafte Information der Verbraucher durch VW. Man habe das Verkehrsministerium gebeten, in Gesprächen mit dem Konzern auf bessere Informationen zu drängen. Sie selbst habe VW angeschrieben und nur eine Standardantwort erhalten.

->Quelle:  bundestag.de/hib