BEE: „ETS klimapolitisch leere Hülle“

Bundesverband Erneuerbare Energie fordert wirksame CO2-Bepreisung

Fritz Brickwedde - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify„Die Beschlüsse des Europäischen Parlaments zementieren den Europäischen Emissionshandel auf absehbare Zeit als wirkungsloses Klimaschutzinstrument. Damit sind nationale Maßnahmen gefordert, damit das Pariser Klimaschutzabkommen noch erfolgreich umgesetzt werden kann“, erklärte BEE-Präsident Fritz Brickwedde nach der Sitzung des EU-Parlaments am 15.02.2017.

Der Emissionshandel wird die durch Paris vorgegebenen CO2-Einsparungen nicht erreichen. Damit der Emissionshandel tatsächlich klimaschützend wirken kann, müsste die Zahl der Zertifikate jährlich straff reduziert werden. In einer ersten, auf Zahlen des IPCC basierenden Abschätzung hat der BEE errechnet, wie hoch die CO2-Einsparungen sein müssen, um den Temperaturanstieg zu stoppen. „Um die Erderhitzung wenigstens auf 2 Grad zu begrenzen, müsste die jährliche Reduktion der Emissionshandelszertifikate mindestens bei 4,7 Prozent liegen; ein deutlich niedrigerer Temperaturanstieg ist nur bei jährlicher CO2-Reduktion im zweistelligen Bereich möglich“, so Brickwedde. „Beschlossen wurde jetzt lediglich eine jährliche Reduktion in Höhe von 2,2 Prozent, womit wir deutlich über 2 Grad landen werden.“

Rauch und Wasserdanmpf KWK Reuter West Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Der unambitionierte Emissionshandel werde auch weiterhin keine relevanten Preissignale setzen. In den vergangenen Monaten habe die Tonne CO2 europaweit rund fünf Euro gekostet. „Ein Zertifikatepreis von fünf Euro pro Tonne CO2 bildet die tatsächlichen CO2-Kosten nicht im Ansatz ab. So versagt der Emissionshandel als Klimaschutzinstrument.“

CO2-Bepreisung in der Strom- und Wärmeversorgung

Da es auf europäischer Ebene kein wirksames Klimaschutz-Instrument gibt, plädiert der BEE für eine nationale Lösung. Im Stromsektor sowie bei der Wärmeversorgung soll eine CO2-Bepreisung eingeführt werden, die jeweils spezifisch modelliert wird und für die Kunden aufkommensneutral bleibt, so Brickwedde.

Für den Stromsektor schlägt der BEE vor, die Stromsteuer abzuschaffen und stattdessen eine CO2-Bepreisung auf die fossile Stromerzeugung einzuführen. Die Höhe des CO2-Preises soll zusätzlich zwischen positiven und negativen Strompreisen variiert werden. Die CO2-Steuer würde bei positiven Strompreisen den CO2-Preis um circa 20 Euro pro Tonne erhöhen. Selbst in Kombination mit dem Emissionshandel liegen die Kosten dann noch immer deutlich unter den realen CO2-Kosten. Werden die nationalen Klimaziele nicht erreicht, kann der Preis schrittweise angehoben werden.

Zu Zeiten mit negativen Strompreisen soll die CO2-Steuer deutlich höher liegen und die Klimakosten abbilden. Durch die höheren CO2-Preise bei negativen Strompreisen soll endlich ein Level-Playing-Field entstehen, das die saubere Energieerzeugung belohnt und die Flexibilisierung des Strommarktes befördert. Brickwedde: „Es darf nicht sein, dass saubere Energien weiter abgeregelt werden, während Braunkohlekraftwerke für ihren Klimamüll faktisch nicht zahlen müssen.“

Fossile Brennstoffe deutlich privilegiert

Eine CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe im Wärmesektor soll die Verbraucher zu einem klima- und umweltfreundlichen Umgang mit Raumwärme und Warmwasser motivieren. Damit CO2-Sparen belohnt und Mehrkosten für die Verbraucher vermieden werden, schlägt der BEE eine Rückerstattung für die Bürger und Unternehmen vor. Der einzelne Verbraucher erhält also einen pauschalen Betrag zurück – hat er vorher viel CO2 eingespart, bleibt ihm Geld übrig; hat er viel CO2 ausgestoßen, bleibt ihm umso weniger übrig.

Da bislang die Kosten für Umwelt- und Klimaschäden fossiler Energieträger kaum in den Wärmepreisen abgebildet werden, sind die fossilen Brennstoffe deutlich privilegiert. Mit welcher Kombination aus Effizienzmaßnahmen und dem Einsatz Erneuerbarer Energien der Ausstoß von Kohlendioxid erreicht werden kann, sollte dem Verbraucher überlassen werden. Für einkommensschwache Gruppen mit vergleichsweise hohem Wärmeverbrauch sollte es eine Sonderregelung geben.

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