„Standortsuche kann beginnen…“

Bundesrat nahm Gesetz an

Die Suche nach einem  für hochradioaktiven Abfall kann bald beginnen. Der Bundesrat hat am 31.03.2017 das vom Bundestag eingebrachte Gesetz zur Novellierung der Standortauswahl gebilligt. Es geht auf Empfehlungen der Endlagerkommission aus dem vergangenen Jahr zurück.

Auf der Suche nach der größten Sicherheit

Das Gesetz sieht eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen vor. Nicht nur hochradioaktive, sondern auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollen nach den strengen Kriterien eingelagert werden. Zur genaueren Bestimmung der Standortauswahl schreibt das neue Gesetz wissenschaftliche Kriterien vor. Außerdem bestimmt es, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden dürfen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte, bis zuletzt hätten „einige versucht, die weiße Landkarte zu gefährden“. Dennoch könne es nun „losgehen mit der neuen, offenen, wissenschaftsbasierten und transparenten Suche nach dem sichersten Standort für den Atommüll.“ Hendricks weiter: „Ich bin sehr erleichtert, dass sich nun niemand mehr aus der Verantwortung stehlen kann: Wir betrachten das gesamte Bundesgebietl Wir bevorzugen keine Regionenl Wir schließen keine Regionen von Vornherein aus. Wir beziehen alle in Frage kommenden Wirtsgesteine ein. Bis 2031 wollen wir den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit finden. Wir stellen uns der schwierigen und unangenehmen Verantwortung, die aus dem Erbe des Atomzeitalters herrührt. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar, zum Beispiel an andere Länder oder an künftige Generationen. Mit dem heutigen Tag ziehen wir endlich einen Schlussstrich unter eine vor mehr als 30 Jahren getroffene Vorfestlegung auf Gorleben. Dass uns das gelungen ist, ist auch der Erfolg der vielen tausend Bürgerinnen und Bürgern, die in den letzten vier Jahrzehnten nicht locker gelassen haben. Ihnen und allen anderen, die bei diesem Neustart mitgeholfen haben, gilt mein Dank!“

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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