Mieterstromgesetz

Gesetzentwurf für Mieterstrom

Bewohner von Mietshäusern sollen künftig unmittelbar auf dem eigenen Hausdach erzeugten Strom nutzen können. Dazu hat die Bundesregierung am 16.06.2017 einen Gesetzentwurf vorgelegt (18/12728). Der „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ ist gleichlautend mit einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf (18/12355), den der Bundestag bereits in erster Lesung beraten hat.

PV-Dach auf Mietshaus im Schwarzwald – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Mit der Gesetzesnovelle will die Regierung grundsätzlich dem Ausbau regenerativer Energien zu neuem Schwung verhelfen. „Mieterstrom kann Impulse für einen weiteren Zubau von Solaranlagen setzen und Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligen“, begründet die Regierung die Initiative, wie die Redaktion der Parlamentsnachrichten (hib 372/2017) am selben Tag mitteilte.

Vermieter sollen demnach einen Zuschuss bekommen, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in dem betroffenen Wohngebäude liefern und die Mieter diesen Strom verbrauchen.

Die Höhe des Zuschlags soll dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge von der Größe der Solaranlage und dem Fotovoltaik-Zubau insgesamt abhängen und voraussichtlich zwischen 3,8 Cent und 2,75 Cent pro Kilowattstunde liegen. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird vergütet. Einer vom Ministerium beauftragten Studie zufolge könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit von der Novelle profitieren. Die Neuregelung beschränkt sich auf Wohngebäude, mindestens 40 Prozent des Objekts müssen als Wohnung ausgewiesen sein.

In einer Stellungnahme plädiert der Bundesrat dafür, den Förderanspruch auf Quartiere auszudehnen – so könnten etwa auch Mieter profitieren, bei denen die Dachausrichtung ungünstig ist. Außerdem regt er an, steuerliche Privilegien bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu überprüfen. Eigentlich würden Unternehmen der Wohnungswirtschaft gewerbesteuerpflichtig, wenn sie Strom verkaufen. Würden die Ausnahmeregelungen, die für die Wohnraumvermietung gelten, erweitert, könnte dies ein Anreiz für die Firmen sein, in Mieterstrommodelle zu investieren.

Die Bundesregierung verweist in einer Gegenäußerung darauf, dass mit der Ausweitung auch die Kosten steigen und Vorhaben komplexer werden. „Aus diesen Gründen sollte aus Sicht der Bundesregierung die Prüfung einer räumlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des Mieterstromzuschlags vor allem unter den Maßgaben der Kostenbegrenzung und der Praktikabilität erfolgen“, heißt es.

Steuerrechtliche Fragen, die sich als Investitionshemmnis erweisen könnten, hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben erörtert. Im Ergebnis habe man sich allerdings gegen die Aufnahme steuerrechtlicher Regelungen in den Gesetzentwurf entschieden.

[note Der Gesetzentwurf ist am Mittwoch, 21.06.2017, Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.]

->Quelle:  heute im Bundestag (hib 372/2017)